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Nachricht vom 25.01.2014    

Vorbestrafte Personen: Keine Tätigkeit in Kinder- und Jugendhilfe

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied stimmt einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zu. Die Träger in der Jugendarbeit bekommen Hilfestellungen. In den nächsten Monaten werden zu dem Thema Informationsveranstaltungen angeboten.

Kreis Neuwied. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied hat sich in der letzten Sitzung mit der Rahmenvereinbarung zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Die gesetzlichen Regelungen sahen bereits vor, dass hauptberuflich in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigte Personen nachweisen müssen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes nunmehr auch auf ehrenamtliche Personen ausgedehnt.

"In der Praxis führt dies dazu, dass sämtliche Träger, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, nunmehr sicherstellen müssen, dass auch keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen mit einschlägiger Vorstrafe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Achim Hallerbach. Aufgrund der Regelung sind im Prinzip sämtliche Träger betroffen, die Leistungen und Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. auch in der Jugendarbeit von Vereinen) erbringen.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat zwischenzeitlich eine Rahmenvereinbarung verabschiedet. "Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen, eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen zu vermeiden. Aufgrund der Unsicherheit, wann möglicherweise auf die Einholung eines Führungszeugnisses verzichtet werden kann, wurde darüber hinaus ein Prüfschema erarbeitet", so der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich. Damit können den Trägern Kriterien an die Hand gegeben werden, wann ein Führungszeugnis auch von ehrenamtlich tätigen Personen eingesehen werden muss.



Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach gab der Hoffnung Ausdruck, dass damit allen in der Jugendhilfe und insbesondere auch in der Jugendarbeit tätigen Trägern Hilfestellung zu einer möglichst unbürokratischen Umsetzung der Regelung gegeben werden kann. Der Jugendhilfeausschuss hat empfohlen, dass der Landkreis Neuwied der Rahmenvereinbarung auf Landesebene beitritt. Das Beitrittsverfahren wurde mittlerweile eingeleitet.

"Ebenfalls haben wir festgelegt, dass in den nächsten Monaten insbesondere im Bereich der Jugendarbeit tätigen Trägern gemeinsam mit den freien Trägern Informationsveranstaltungen angeboten werden, in denen die Rahmenvereinbarung vorgestellt sowie Handlungsanleitungen auch für die Vereinsarbeit gegeben werden", so Achim Hallerbach abschließend.



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