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Nachricht vom 15.01.2014    

Polizist versorgte Zuhälter mit vertraulichen Informationen

Wegen Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen der Polizei muss sich am 22. Januar in Koblenz vor dem Landgericht ein 66 Jahre alter Geschäftsmann aus dem Kreis Neuwied verantworten. Der Mann wird dem Rotlichtmilieu zugeordnet. Ihm wird unter anderem auch Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten vorgeworfen.

Dem Geschäftsmann Karl D. wird insbesondere vorgeworfen, einen ebenfalls angeklagten Polizeibeamten aus Straßenhaus mehrfach zu Abfragen in verschiedenen Informationssystemen aufgefordert zu haben, um für ihn interessante Informationen zu erlangen.

Bereits 2011 war die Kungelei zwischen dem Zuhälter und dem Polizisten aus Straßenhaus aufgeflogen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen den damals 57-jährigen Polizeioberkommissar aus Straßenhaus, den damals 63-jährigen selbständigen Kaufmann aus Kleinmaischeid sowie drei Frauen im Alter zwischen 38 und 28 Jahren aus Dierdorf, Limburg und Kleinmaischeid Anklage zur 1. großen Strafkammer des Landgerichts erhoben.

Dem Polizeibeamten wurde in der Anklageschrift zur Last gelegt, in 20 Fällen - von Mai 2008 bis August 2009 - Dienstgeheimnisse verletzt zu haben. Aufgrund seiner Funktion und Eigenschaft als Polizeibeamter hatte er mittels ihm individuell zugeordneter Zugangsdaten über die dienstlich zur Verfügung gestellten EDV-Anlagen Zugriff auf die Datenbestände der polizeilichen Informationssysteme POLIS (Kriminalpolizeiliche Sammlung personenbezogener Daten von bereits polizeilich in Erscheinung getretenen Personen), ZEVIS (Zentrale-Verkehrsinformationssystem des deutschen Kraftfahrtbundesamtes) und EWOIS (Rheinland-Pfälzische zentrale Einwohnerinformationssystem).

Spätestens ab dem 26. Mai 2008 – so die Staatsanwaltschaft - nahm der im Rotlichtmilieu tätige damals 63 Jahre alte Mitbeschuldigte Kontakt zu dem Polizeibeamten auf und bat ihn um unberechtigte Abfragen in den oben genannten Informationssystemen. Fortan führte der Amtsträger in seinen Büroräumen verschiedene Abfragen in den Informationssystemen durch und übermittelte die jeweiligen Erkenntnisse an seinen Auftraggeber.

Es bestand damals zudem der Verdacht, dass der selbstständige Kaufmann dem Polizeioberkommissar in zwei Fällen einen Vorteil als Gegenleistung für die Vornahme einer künftigen Diensthandlung angeboten hat. In der Absicht, den bereits seit Mai 2008 bestehenden guten polizeilichen Kontakt aufrecht zu erhalten und weiterhin polizeiliche Auskünfte zu erlangen, soll der Geschäftsmann dem Polizeibeamten nicht zustehende Besserstellungen in Aussicht gestellt haben, in einem Fall einen Rabatt bei einem künftigen PKW-Kauf, in dem anderen Fall eine Behandlung im Krankheitsfall durch einen Spezialisten. Zu der Gewährung eines entsprechenden Vorteils kam es allerdings nicht.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft von 2011 muss sich der mittlerweile 66 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in vier Fällen verantworten. Demnach machte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen vier für ihn tätig gewesenen Prostituierten verbindliche Vorgaben bei der Berufsausübung, überwachte deren Einhaltung und behielt 50 Prozent der Einnahmen ein.



Er soll Regelungen über die Entgeltzahlung an die Prostituierten sowie Zeitdauer und Umfang der Prostitutionsausübung festgelegt haben. Neben persönlicher Kontrolle hätten ihm installierte Kameras in den zur Prostitutionsausübung genutzten Objekten eine ständige Kontrolle ermöglicht.

Zudem bestand gegen den Geschäftsmann der Verdacht, im September 2009 unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben eine Prostituierte im vorderen Westerwald dazu veranlasst zu haben, ihren Stellplatz zu verlassen.

Außerdem bestand gegen ihn der Verdacht des Betruges und der Erpressung in jeweils einem Fall. Einer bei ihm tätigen Prostituierten soll er die Festnahme ihres Freundes vorgetäuscht haben. Der Beschuldigte habe sich sodann die Sorge der Prostituierten um das Wohlbefinden ihres Freundes zunutze gemacht und ihr angegeben, sich für Bargeldzahlungen um die Angelegenheit zu kümmern. In der Folgezeit soll die Frau insgesamt 9.000 Euro an den Beschuldigten gezahlt haben.

Von einer für ihn tätig gewesenen Prostituierten soll der selbständige Kaufmann verlangt haben, von einer berechtigten Forderung Abstand zu nehmen. Er habe angegeben, dass er im Falle eines Rechtsstreits Bilder, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Prostituierte darstellen, im Kindergarten und in der Schule ihrer Kinder verteilen werde. Die Frau habe sodann auf die Forderung verzichtet.

Den zwei mitangeklagten 38 Jahre alten Frauen aus Dierdorf und Kleinmaischeid wird Beihilfe zur Ausbeutung von Prostituierten und zur Zuhälterei vorgeworfen. Die Frau aus Dierdorf soll zudem gemeinsam mit einer mittlerweile 28-Jährigen aus Limburg an der räuberischen Erpressung im Wege einer Beihilfe beteiligt gewesen sein.

Gegen den Polizisten läuft mittlerweile ein eigenes Verfahren. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses sieht das Strafgesetzbuch für die Tat Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Der Anstifter wird gleich dem Täter bestraft.

Bestechung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, Zuhälterei mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, Betrug und Erpressung jeweils mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Räuberische Erpressung stellt ebenfalls ein Verbrechen dar. Im Falle des Schuldspruchs sieht das Strafgesetzbuch für die Tat Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.


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