Werbung

Nachricht vom 01.01.2014    

Das neue Steuerjahr bringt wichtige Änderungen

Wie könnte es anders sein, das neue Jahr bringt Steueränderungen, die am 1. Januar in Kraft getreten sind. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hat in einer Pressemitteilung die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Unter anderem wurde der Grundfreibetrag erhöht.

Manche komplexen Steueränderungen sind kaum zu verstehen, hier ist Expertenrat sinnvoll. Foto: Bundessteuerberaterkammer

Region. Zu Jahresbeginn 2014 treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft, die Auswirkungen für viele Steuerzahler haben werden. Wer seine individuellen Planungen steuerlich optimieren will, sollte sich beizeiten mit der Materie beschäftigen. Ausgewählte Neuerungen sind im Folgenden kurz skizziert:

Erhöhung des Grundfreibetrages
Der steuerliche Grundfreibetrag wird gegenüber dem für 2013 gültigen Betrag um 224 Euro erhöht. Er steigt somit auf 8.354 Euro. Beibehalten wird hingegen der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Steuerliches Reisekostenrecht bringt Vereinfachungen
Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ treten ab 1. Januar 2014 einige Neuregelungen in Kraft. Betroffen davon sind insbesondere die Abrechnungs- und Anerkennungskriterien für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Dabei geht es aus steuerlicher Sicht beim geänderten Reisekostenrecht vor allem um Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungskosten.

Entfernungspauschale richtet sich künftig nach „erster Tätigkeitsstätte“
Der bisher genutzte Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“, der u. a. ausschlaggebend ist für die Höhe und Anerkennung der Entfernungspauschale, wird durch den Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Pro Dienstverhältnis kann es nur eine erste Tätigkeitsstätte geben, die in der Regel vom Arbeitgeber festgelegt wird. Dabei ist es grundsätzlich so, dass Fahrten zu dieser ersten Stätte in Höhe der Entfernungspauschale (einfache Fahrt) steuerlich geltend gemacht werden können. Fahrten zu anderen Arbeitsorten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (z. B. eine Auswärtstätigkeit) können dann komplett - das heißt für die ganze Strecke - mit der Kilometerpauschale, also wie Reisekosten, entweder steuermindernd geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Verpflegungspauschalen neu geregelt
Darüber hinaus gibt es ab 2014 nur noch zwei - und nicht wie bisher drei – Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei der Reisekostenabrechnung. Arbeitnehmer können demnach bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro und bei einer 24-stündigen Abwesenheit 24 Euro abrechnen. Die Neuregelung bringt zudem Vorteile für Arbeitnehmer bei mehrtägigen Dienstreisen, denn sowohl der An- als auch der Abreisetag dürfen, unabhängig von der Mindestabwesenheit, jeweils mit 12 Euro steuermindernd abgerechnet werden. Die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten sind ab 2014 erstmalig nur noch zeitlich begrenzt abzugsfähig. Nach Ablauf von vier Jahren gilt dann für Übernachtungen an derselben beruflichen Tätigkeitsstätte – analog zu den Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung - ein Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat.



Erleichterung bei der doppelten Haushaltsführung
Für die steuerliche Anerkennung der Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort ist es künftig nicht mehr nötig, die Vergleichskosten für eine 60 Quadratmeter--Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete heranzuziehen. Stattdessen dürfen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer steuermindernd angesetzt werden. Dieser Betrag umfasst dann allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung bzw. der Unterkunft zusammenhängen, wie Miete inklusive Betriebskosten, auch Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und eventuelle Aufwendungen für Sondernutzungen.

Neu: Zugriff auf vorausgefüllte Steuererklärung
Die Finanzverwaltung wird, laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Oktober 2013, den Steuerpflichtigen ab Anfang 2014 die Möglichkeit zur Steuerdateneinsicht eröffnen. Damit soll das Erstellen von Steuererklärungen erleichtert werden. Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Zum Abruf eigener Daten muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Auch kann er Dritte (z. B. seinen Steuerberater) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zugangsverfahrens ist der Datenabruf sowohl über Dienste der Steuerverwaltung (ElsterOnlinePortal oder ElsterFormular) als auch über die Dienste kommerzieller Softwareanbieter möglich.

Fazit
Dies sind nur einige Änderungen, mit denen der Steuerbürger sich vorausschauend beschäftigen sollte. Hinzu kommen weitere, beispielsweise bei der Eigenheimrente, dem so genannten Wohnriester, der künftig großzügiger genutzt werden kann und bei der Rürup-Rente, deren anerkennungsfähige Versicherungsbasis erweitert wurde. Die Materie ist kompliziert und in ihren steuerlichen Auswirkungen für den Laien nicht ohne weiteres durchschaubar. Deshalb empfiehlt es sich, den Rat eines Steuerprofis einzuholen. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Ein Abend mit dem Tierschutz Siebengebirge in Unkel

Unkel. Warum gibt es immer noch so viele verwilderte Hauskatzen? Warum stehen die Tierheime und Tierschutzvereine vor dem ...

Mehr als nur "Pretty in Pink": Flamingos im Zoo Neuwied

Neuwied. Rosaflamingos sind, ihrem exotischen Aussehen zum Trotz, auch in Europa beheimatet. Besonders in Südfrankreich, ...

Eine Gefühlsexpedition mit Elefant Nola in Dierdorf

Dierdorf. Referentin Isabelle Klein vom Mutwerk Stärkenschmiede nimmt die Kinder spielerisch mit auf eine Gefühlsexpedition. ...

Blaulichtmeile in Kölsch-Büllesbach

Kölsch-Büllesbach. Dabei findet sich sowohl etwas für die großen als auch für die kleinen Besucher, diese können sich an ...

Erleben Sie in Unkel ein Wochenende voller Abenteuer

Unkel. Das Hunnenlager bietet ein Spektakel für die ganze Familie, mit Gästen aus mehreren vergangenen Zeitaltern, die ihre ...

72-Stunden-Aktionen in Kreis Neuwied: Jugendliche verändern die Welt in drei Tagen

Kreis Neuwied. Die bundesweite Aktion, organisiert vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seinen Verbänden, ...

Weitere Artikel


Arbeitsreiche Neujahrsnacht für die Linzer Polizei

Zu einer weiteren Verletzung durch Fremdeinwirkung kam es kurz nach Mitternacht durch einen Feuerwerkskörper. Der Vater des ...

Kamera beherrschen lernen

Wer sich mit der Kamera vertraut machen und die Grundtechniken der Fotografie erlernen möchte, ist in diesem Kurs richtig. ...

Angefahrene Rollstuhlfahrerin gestorben

Der Unfall war um 18.00 Uhr rund 300 Meter außerhalb der Ortschaft Selters passiert. Die 61jährige Rollstuhlfahrerin führte ...

Münz Silvesterlauf mit neuem Teilnehmerrekord

Der Münz Silvesterlauf ist das größte Laufevent zum Jahresausklang im Westerwald. Jeder kann teilnehmen und sich für den ...

Interview mit Weinkönigin Kerstin Reisdorf

Was hat Dich veranlasst, Dich um das Amt der Weinkönigin zu bewerben?
Vor fünf Jahren hat mich Peter Hohn am Winzerfest ...

Stunde der Wintervögel naht

Region. Bald ist es wieder so weit: Vom 3. bis 6. Januar ruft der NABU alle Naturfreunde auf, die Vögel im Garten, auf dem ...

Werbung