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Nachricht vom 06.12.2013    

Wasserzähler und Wasserleitungen vor Frost schützen

Region. Der Winter steht vor der Tür und es wird kalt. Für die kommenden Wochen ist Frost angesagt. Die Wasserwerke weisen zu Beginn der kalten Jahreszeit darauf hin, dass die Abnehmer nach den Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen der Verbandsgemeinden für den Frostschutz an den Verbrauchsleitungen und Wasserzählern selbst verantwortlich sind.

Sie gilt es in der kommenden kalten Jahreszeit vor Frost zu schützen. Foto: Wolfgang Tischler

Die Wasserwerke raten deshalb, nicht benötigte Leitungen, zum Beispiel im Garten, an Terrassen und Garagen jetzt zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen. Der erstattungspflichtige Austausch eines durch Frosteinwirkung zerstörten Wasserzählers kostet je nach Einbaugröße zwischen 70 und 150 Euro. Geld, das Sie sich sparen können.

Die Einführungsstelle der Hausanschlussleitung und der Wasserzähler selbst müssen gegen Frosteinwirkung geschützt werden. Hierzu eignen sich am besten trockene Dämmstoffe, wie zum Beispiel Glaswolle, Säcke oder Schaumstoffe. Achten Sie besonders in Neubauten auf einen wirksamen Frostschutz, wenn die Räumlichkeiten noch nicht beheizt, aber bereits mit Frischwasser versorgt werden.



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