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Nachricht vom 30.09.2013    

Kita-Bedarfsplanung im Kreis Neuwied auf den Weg gebracht

4.315 Kita-Plätze in acht Verbandsgemeinden an insgesamt 55 Kindertagesstätten-Standorten im Kreis Neuwied. Der Ausschuss votierte einstimmig für Kreis-Kita-Bedarfsplan. Der 1. Kreisbeigeordnete und zuständige Kreisjugendamtsdezernent Achim Hallerbach sieht den Kreis gut aufgestellt.

Foto: Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Zukünftig wird es in den acht Verbandsgemeinden im Landkreis Neuwied an insgesamt 55 Kindertagesstätten-Standorten 4.315 Plätze geben. 4.260 davon sind der Aufnahme von Kindern bis zum Schuleintritt vorbehalten. Dies teilte der 1. Kreisbeigeordnete und zuständige Kreisjugendamtsdezernent Achim Hallerbach mit. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreisjugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied unter dem Vorsitz von Achim Hallerbach einstimmig die Fortschreibung des sog. Kita-Bedarfsplanes beraten und damit diese Planzahlen auf den Weg gebracht. Nun muss noch der Kreistag am 30. September die Planungen und Investitionsmaßnahmen beraten und verabschieden.

Schwerpunkt des Zahlenwerks ist auch in diesem Jahr der weitergehende Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ihre Zahl wird bald auf 1.030 Plätze für Kinder der Altersgruppe "U3" - so der Arbeitstitel - anwachsen. Noch müssen derzeit laufende Baumaßnahmen zum Abschluss gebracht werden, um dieses Ziel endgültig zu erreichen. "Schließlich können dann rund ein Viertel aller Plätze kreisweit Kindern unter drei Jahren angeboten werden. Das entspricht einem Zuwachs von 129 Plätzen gegenüber der Vorjahres-Planung mit 901 Plätzen für Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren", unterstreicht Hallerbach.

Notwendig ist an einzelnen Kitas aber auch, das Platzangebot für Kinder ab dem 3. Geburtstag - zumindest vorübergehend - auszuweiten. Zusätzliche Gruppen sollen daher u.a. in St. Katharinen, Unkel und Straßenhaus "ans Netz" gehen. "Ich bin sehr dankbar, dass beim Kita-Ausbau alle Verantwortlichen, angefangen bei den Kita-Leitungen und Teams, über die Ortsbürgermeister und Trägervertreter bis hin zu den Fachberatungen sehr engagiert mitgearbeitet und sich eingesetzt haben", brachte Achim Hallerbach in der Sitzung zum Ausdruck.

Und die Bilanz kann sich sehen lassen: Schon heute können kreisweit fast 40 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bekommen - und das weitgehend wohnortnah. Genau so, wie es schon bei dem "Zugangsverhalten" zu den Kitas bei den Dreijährigen teils große regionale Unterschiede gab, setzt sich das zur Zeit noch für die unter Dreijährigen fort. In der Verbandsgemeinde Puderbach scheint das Angebot eines U3-Platzes für jedes dritte Kind ausreichend zu sein - genauso in Dierdorf. Je näher die Gemeinden allerdings im "Dunstkreis" der größeren Städte in NRW oder dem "Speckgürtel" entlang der A3 liegen - also z.B. im Asbacher und Unkeler Raum - umso größer scheint auch die Nachfrage nach Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu werden. Und in Waldbreitbach kann sogar statistisch gesehen schon jedes zweite Kind einen sog. U3-Platz belegen.




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Auch der seit August bestehende Rechtsanspruch der Einjährigen auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege nahm in der Sitzung einen breiten Raum ein. "In vielen Monaten, vielen Gesprächen mit Kita-Trägern, Leitungen, Teams, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde darauf hingearbeitet und seit August gibt es ihn - den sogenannten U2-Rechtsanspruch und wir sind im Kreisgebiet auch hier gut aufgestellt", so Hallerbach. Einen besonderen Dank spricht Hallerbach den Trägern und insbesondere den Kommunen für die Investitionskostenübernahme aus. "Hier werden erhebliche Lasten geschultert, die teils langjährige Verpflichtungen darstellen. Und ohne die umfangreichen Bundesmittel wäre der heutige Ausbaustand nicht erreicht worden", ist sich Hallerbach sicher. Insofern hofft der Landkreis, dass auch das Land in die künftigen Finanzverpflichtungen einsteigt. "Ursprünglich wurde auf dem Krippengipfel eine Drittelfinanzierung von Bund, Länder und Kommunen diskutiert. Überwiegend wurde es jedoch vom Bund und den Kommunen getragen."

"Im Moment gehen wir davon aus, dass die Aufgaben gemacht sind und alle anspruchsberechtigten Kinder den ihnen zustehenden Platz auch zeitnah bekommen können. Verzögerungen kann es lediglich einmal geben, wenn die Eingewöhnungsphasen länger dauern, als erwartet. Wartelisten im eigentlichen Sinne gibt es aber nach unserer Kenntnis nur dort, wo Eltern auf einen freien Platz in einer Kita ihrer Wahl warten", bringt Hallerbach die Einschätzung zur Bedarfssituation auf den Punkt.

Mit Spannung erwarten Verwaltung und Politik, wie sich der neue Anspruch nun einpendeln wird. Immerhin gibt es mit dem Betreuungsgeld, das ebenfalls zum 01. August 2013 eingeführt wurde, auch eine "konkurrierende" Leistung.



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