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Nachricht vom 19.08.2013    

Kreis Neuwied erhält Betreuungsbonus vom Land

Eine überaus positive Zwischenbilanz über den Ausbaustand und die Inanspruchnahme der Betreuungsplätze für Zweijährige in den Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied konnte gezogen werden. Insgesamt 284.000 Euro fließen in die Kreiskasse.

Der Landkreis Neuwied erhält Geld für die Kitas. Foto: Wolfgang Tischler

Neuwied. Für insgesamt 541 Zweijährige, die in den Kindertagesstätten im Landkreis zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2012 betreut wurden, kann der Landkreis beim Land Rheinland-Pfalz den sogenannten Betreuungsbonus beantragen. Den zahlt das Land seit 2007 immer dann, wenn auf der Ebene einer Verbandsgemeinde mindestens zehn Prozent aller Zweijährigen in einer Kindertageseinrichtung betreut werden.

Kreisweit waren es genau 60,2 Prozent der insgesamt 898 Zweijährigen, die zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2012 in einer Kindertagesstätte angemeldet waren. Dabei reicht die sogenannte „Quote“ der Inanspruchnahme in den einzelnen Verbandsgemeinden von rund 49,3 Prozent (Verbandsgemeinde Puderbach) bis hin zu 70,1 Prozent (Verbandsgemeinde Rengsdorf).

Zur Verfügung stellt das Land als Betreuungsbonus für jedes 2-jährige Kind einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro. 300 Euro hiervon verbleiben beim Land zur Finanzierung der Landeszuweisungen zu den notwendigen Personal(mehr)kosten, 700 Euro werden zunächst an das jeweilige Jugendamt weitergeleitet. Dort verbleiben 385 Euro für jedes betreute zweijährige Kind, 315 Euro werden an den Träger der jeweiligen Kindertagesstätte weitergeleitet.



Dann, wenn in einer Verbandsgemeinde sogar mehr als 40 Prozent der Zweijährigen betreut sind, steigt der Bonus für jedes Kind über dieser 40 Prozent-Schwelle sogar von 1.000 Euro auf 2.050 Euro. Diese Mehreinnahmen werden dann im Verhältnis der belegten Plätze auf alle Kitas in der jeweiligen Verbandsgemeinde umgelegt.

Rund 284.000 Euro fließen an den Landkreis Neuwied als Träger des Jugendamtes.
Weitere rund 230.000 Euro Betreuungsbonus werden weitergereicht an die einzelnen Träger der Kindertagesstätten – je nach Anzahl der dort betreuten zweijährigen Kinder. Übrigens nicht „bonusberechtigt“ sind die Kinder unter zwei Jahren, die heute schon in kleinen altersgemischten Gruppen, Krippengruppen oder auch Haus-für-Kinder-Gruppen betreut werden.

Unten stehend: Die Entwicklung der „Bonuskinder“ im Kreis Neuwied auf einen Blick.



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