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Nachricht vom 10.07.2013    

Baden im Steinsee kostet 50.000 Euro

Die Gewässer im Engerser Feld genießen einen besonderen Schutz. Alljährlich im Sommer weist die Kreisverwaltung Neuwied als Untere Wasserbehörde auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin. Zum Schutz des Grundwassers werden außerdem seitens der Wasserbehörde kontinuierlich Kontrollen vor Ort durchgeführt.

Umweltreferatsleiterin Ina Heidelbach und Mitarbeiter Stefan Kamm kontrollieren die richtige Position der Schwimmbojen, die auf das Badeverbot hinweisen.

Die bereits im letzten Jahr auf den Seen ausgebrachten Hinweisbojen wurden zwischenzeitlich wieder an die vorgesehenen Orte und Stellen im Kann- und Stein-See gebracht.

Das Thema "Wasser und Nahrungssicherheit" spielt im Engerser Feld zwischen Neuwied und Engers eine besondere Rolle. Bei den Gewässern handelt es sich nämlich um offengelegtes Grundwasser, welches unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises Neuwied und darüber hinaus verwendet wird.

Der Erste Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent Achim Hallerbach erklärt: "Dieses gilt es zu schützen und als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises zu erhalten. Deshalb möchte die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr erneut deutlich auf die Schutzbedürftigkeit der Seen im Engerser Feld aufmerksam machen."

Trotz der Bemühungen der Kreisverwaltung, den Schutz des Trinkwassers in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rufen, gibt es immer wieder Unbelehrbare. Mit Müll und Unrat übersäte Lagerplätze sind oftmals Folgen, die mit dem Verstoß gegen das Badeverbot einhergehen.



Um diesem Verbot erneut entsprechend Nachdruck zu verleihen, hatte die Kreisverwaltung im letzten Jahr Bojen anfertigen lassen und diese in den Steinsee und den Kannsee eingesetzt. Darauf ist für jeden Besucher im Engerser Feld deutlich zu erkennen, dass das Baden hier verboten ist. Sollten diese Schilder Unbelehrbare nicht davon abhalten sich an das Verbot zu halten, droht eine Ahndung mittels Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Achim Hallerbach setzt jedoch auf die Einsicht der Bürger: "Denn jeder hat ein Recht auf Trinkwasser und darauf, dass es sauber gehalten wird."



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