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Nachricht vom 11.06.2013    

Bessere Möglichkeiten für KindertagespflegerInnen

Von der Gesetzesänderung profitieren auch Unternehmen im Kreis Neuwied. Zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in Bezug auf Kindertagespflege erklärt Elisabeth Bröskamp, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

Kinder können jetzt auch in geeigneten Räumen in Firmen betreut werden.

„Kindertagespflege ist eine sehr familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform und somit besonders attraktiv für jene Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen. Sie ist damit neben den Kindertagesstätten ein weiteres Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung. Die nun beschlossenen Änderungen verbessern die Möglichkeiten KindertagespflegerInnen zum Beispiel in Unternehmen festanzustellen und sind so ein weiterer Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit der Einschränkung ‚außer in Kindertagesstätten‘ und dem klaren Auftrag, die Kriterien für ‚andere geeignete Räume‘ klar und anspruchsvoll zu definieren, bleibt außerdem der familiennahe Charakter der Kindertagespflege erhalten. Auch Großtagespflege bleibt deshalb weiter ausgeschlossen. Damit ist die Kindertagespflege weiter klar zur Betreuung in einer Kindertagesstätte abgegrenzt.“



Hintergrund: Mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes werden die Rahmenbedingungen für Kindertagespflege geändert. Bisher wird in dem Gesetz festgeschrieben, dass Kindertagespflege nur in der Wohnung der Eltern des Kindes oder der Pflegeperson stattfinden kann. Nun soll dies erweitert werden auf „und in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten“.


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