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Nachricht vom 22.05.2013    

Polizei-Tipps zum Schutz vor Betrug mit EC-Karten

Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten oder Debitkarten (Bankkarte, früher EC-Karte genannt) ist mittlerweile Alltag. Unbare Zahlungsmittel sind bequem in der Handhabung und können als sichere Zahlungsmittel eingesetzt werden. Das sie eine Gefahr bergen, belegt die Zahl von über 2 Millionen Euro, die Betrüger damit im vergangenen Jahr illegal von den Konten von Karteninhabern in Rheinland-Pfalz abgehoben haben.

Der weit verbreitete Einsatz des sogenannten Plastikgeldes lockt Diebe an, warnt die Polizei. Taschendiebe nutzen beispielsweise dichtes Gedränge beim Ein- und Aussteigen in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmittel, um unbemerkt an die Geldbörsen und damit häufig auch in den Besitz der Zahlungskarten zu kommen.

Auch durch das Ausspähen der PIN-Nummern an Geldautomaten, beim Bezahlen im Ladengeschäft oder im Restaurant können Täter in den unrechtmäßigen Besitz von Kartendaten kommen. Durch den anschließenden Diebstahl der Bankkarte oder Kreditkarte verfügen die Täter dann über die Möglichkeit, Geld am Geldautomaten abzuheben.

Die Polizei zählte in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 insgesamt 2.762 Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel. Die gesamte Schadenshöhe betrug 2012 2.101.440 Euro. Im Jahr 2011 summierten sich bei 2.576 Fällen die Schäden auf 2.170.770 Euro.

Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten stellt eine weitere Facette des Kartenbetruges dar. Kriminelle Täter können beim sogenannten Skimming die Kartendaten mittels Vorsatzgerät am Geldautomaten oder am Bezahlterminal im Handel heimlich aufzeichnen sowie die PIN mit Hilfe von Miniaturkameras oder Tastaturattrappen ausspähen. Die erlangten Daten werden anschließend zum Anfertigen von Kartendubletten für Abhebungen am Geldautomaten im Ausland genutzt.

Ein Schaden ist oftmals vermeidbar. Es erfordert von den Nutzerinnen und Nutzern der Zahlungskarten sicherheitsbewusstes Verhalten und im Falle von Verlust oder Diebstahl rasches Handeln. Denn gestohlene, verlorene oder gefälschte Bankkarten oder Kreditkarten werden häufig mehrfach missbräuchlich zum Kauf von leicht absetzbarer Ware verwendet.

Die Tipps der Polizei:

• Behandeln Sie Ihre Bank- und Kreditkarten so sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in verschlossenen Innentaschen der Kleidung.
• Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen – weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze Zeit.
• Rechnen Sie insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie auf Messen oder Ausstellungen mit Taschendieben.
• Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
• Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr sicher. Vernichten Sie verschriebene Belege, auch den Durchschlag.
• Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf Ihrem Konto.
• Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
• Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene Karte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, u. U. auch der Durchschlag, sofort ungültig gemacht werden.
• Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; diese legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.
• Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein.
• Beim Verlust anderer Karten empfehlen wir, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an.
• Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei.




Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten:
Bankkarten 01805 021021
American Express 069 979 777 77
MasterCard 0800 819 1040
Diners Club 07531 363 3111
VISA 0800 814 9100
Zentraler Sperrnotruf 116 116

Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das Faltblatt „Vorsicht Kartentricks“ erhalten sie bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Informieren können Sie sich auch im Internet auf der Polizeiseite unter:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug



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