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Nachricht vom 04.04.2013    

Wohnraumförderung neu ausgerichtet

Eine Neuausrichtung der rheinland-pfälzischen Wohnraumförderung ist seit dem 1. April 2013 in Kraft getreten. Die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vergibt künftig selbst Darlehen für selbst genutzte Wohnimmobilien.

Mainz. Zum 1. April 2013 hat das Land die soziale Wohnraumförderung neu ausgerichtet: Künftig werden die Mittel für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum und die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien direkt von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben. Anträge für die neuen „ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung“ können ab sofort bei der ISB gestellt werden.

„Mit Übertragung der Kompetenzen auf die ISB nutzen wir die gebündelte Finanzkraft und Expertise des Förderinstitutes“, sagte der Vorsitzende des ISB-Verwaltungsrates, Dr. Salvatore Barbaro, anlässlich der Pressekonferenz in Mainz. „Die guten Refinanzierungsmöglichkeiten der ISB als Anstalt des öffentlichen Rechts gewährleisten eine nachhaltige Förderung.“

Das Wohnen in der eigenen Immobilie hat in Rheinland-Pfalz nach wie vor einen hohen Stellenwert, was die Wohneigentumsquote in Höhe von 58 Prozent belegt. Damit liegt das Land auf Platz zwei im deutschlandweiten Vergleich. „Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen erweitern wir den Kreis der Förderberechtigten und erreichen künftig etwa zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung“, sagte Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der ISB. Mit einem Zinssatz in Höhe von 2,45 Prozent pro Jahr bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren biete die ISB nachrangige Kredite zu erstrangigen Konditionen und bleibe wichtiger Finanzierungspartner der Kreditinstitute. „Die gute Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft werden wir auch mit den neuen Programmen fortsetzen.“

Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien von Haushalten bis zu vier Personen können mit Darlehen in Höhe von maximal 60.000 Euro gefördert werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen. Zuvor stellen die Verwaltungen Förderbestätigungen aus, die mit dem Antrag einzureichen sind. „Wir streben dabei eine Bearbeitung des Antrages innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragseingang an“, so Dexheimer.

„Gemeinsam mit der ISB haben wir ein schlankes und einfaches Förderprogramm entwickelt und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer solide finanzierten Wohneigentumsbildung“, sagte Barbaro. Mit dem Darlehen ermögliche die ISB insbesondere jungen Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie. Ebenso unterstütze sie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen, die Verbesserung der energetischen Standards sowie die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie.

Im Programmjahr 2012 hat die ISB für die Bildung von Wohneigentum, die Schaffung von Wohnraum und die Modernisierung des Wohnungsbestandes ein Fördervolumen von fast 73,4 Millionen Euro erreicht und damit über 3.300 Wohneinheiten gefördert. Auch wenn nach dem Rekordjahr 2011 die Nachfrage nach Fördermitteln des Landes für das Wohnen als Folge des niedrigen Zinsniveaus gesunken sei, so Dexheimer, befinde sie sich im Mehrjahresvergleich aber weiterhin auf hohem Niveau.


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