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Nachricht vom 13.03.2013    

Weniger Existenzgründungen durch Arbeitslose

2012 haben 60 Prozent weniger Arbeitslose einen Antrag auf Förderung einer Unternehmensgründung gestellt. Das hat die IHK Koblenz festgestellt. Es besteht ein Zusammenhang mit den Bedingungen für die Förderung.

Die Agentur für Arbeit fördert Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit seit dem Jahreswechsel 2011/2012 nur noch im Rahmen der Einzelfallförderung. Anders als bei der Regelförderung entscheiden die Agenturen nun nach eigenem Ermessen. In der Regel erhalten dabei nur noch Arbeitslose eine Förderung, bei denen lediglich geringe Chancen auf eine Vermittlung in abhängige Beschäftigung gesehen werden.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben festgestellt, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2012 bundesweit die Zahl der Anträge auf Bearbeitung von Gründungszuschüssen mit minus 85 Prozent stark zurückgegangen ist. Die Anzahl der Gründungen ist im gleichen Zeitraum dagegen nicht so stark wie befürchtet gesunken (minus 8 Prozent insgesamt, minus 15 Prozent bei den Kleingewerbetreibenden). Zugleich hat sich der Anteil qualitativ erfolgversprechender Gründungen erhöht.

Der Bundestrend bestätigt sich auch im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die IHK Koblenz hat in ihrem Bezirk für das gesamte Kalenderjahr 2012 einen Rückgang von 60 Prozent bei den Anträgen auf Gründungszuschuss für Arbeitslose registriert, die Anzahl der Neueintragungen von Kleingewerbetreibenden ist dagegen nur um drei Prozent gefallen.



„Wir sehen, dass sich Gründer infolge der restriktiveren Förderung intensiver auf die Gründung vorbereiten und sich insbesondere gründlicher mit den kaufmännischen Grundlagen beschäftigen. Wer in seinem Businessplan dann erkennt, dass er bei einer entsprechenden Finanzierung langfristig auch ohne den Gründungszuschuss erfolgreich sein kann, gründet mit einer deutlich höheren Motivation“, erklärt Martin Neudecker, Geschäftsführer Unternehmensgründung und –förderung der IHK Koblenz.

Zur Fortentwicklung der Gründungsförderung empfiehlt die IHK-Organisation auf Bundesebene dennoch, die bisherige Ausgestaltung der Gründungsförderung für Arbeitslose zu überdenken: Zukünftig sollten demnach Fördermodelle im Vordergrund stehen, mit deren Hilfe sich die Gründer schneller und unabhängiger am Markt etablieren können.


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