Mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
Es klingt, wie so oft im Politikbetrieb, ein wenig holprig: das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Es verbessert zum Beispiel die Ausstattung mit Pflegegeld und Sachleistungen für Menschen ohne Pflegestufe und fördert den Aufbau der privaten Pflegevorsorge. MdB Erwin Rüddel (CDU) erklärt ausführlich, was sich hinter dem PNG verbirgt und inwieweit Betroffene profitieren.
Berlin/Kreis Altenkirchen. Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung bekommen vom 1. Januar 2013 an mehr Geld von der Pflegeversicherung. Darauf weist der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (Windhagen) hin. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten erstmals auch Menschen Pflegegeld und Sachleistungen, die noch keine Pflegestufe haben, aber trotzdem Betreuung benötigen. „Sie sollten möglichst bald einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, denn die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht“, empfiehlt der Abgeordnete.
Bisher bekamen nur Menschen mit Pflegestufe I, II oder III Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe zwischen 235 und 700 Euro pro Monat. Es ist als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige gedacht. Wird ein professioneller Pflegedienst engagiert, erhält der Pflegebedürftige Sachleistungen. Sie liegen je nach Pflegestufe bei 450 bis 1.550 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet die Sachleistungen meist direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegegeld steigt
Nach Rüddels Angaben erhalten künftig Menschen mit Pflegestufe I und II mehr Geld, wenn eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ vorliegt. Das ist bei vielen Demenzkranken der Fall. Für die steigt das Pflegegeld in der Stufe I um 70 Euro auf 305 Euro, in der Stufe II um 85 Euro auf 525 Euro. Die Sachleistungen erhöhen sich in der Stufe I um 215 Euro, in der Stufe II um 150 Euro. Damit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Leistungen auch ohne Pflegestufe
Zudem erhalten künftig auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die keine Pflegestufe haben, aber eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. In der so genannten Pflegestufe 0 beträgt das Pflegegeld 120 Euro im Monat, die Pflegesachleistung liegt bei 225 Euro. Außerdem können diese Menschen künftig wie alle anderen Pflegebedürftigen bis zu 1.550 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn ihre Pflegeperson ausfällt. Muss die Wohnung barrierefrei umgebaut werden, zahlt die Pflegekasse bis zu 2.557 Euro als Zuschuss. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. „Wer dazu Fragen hat, sollte sich möglichst umgehend an seine Pflegekasse wenden“, rät Erwin Rüddel, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Mit der Pflegereform sei nämlich auch dafür gesorgt worden, „dass die Beratung deutlich verbessert wird. Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, müssen die Kassen künftig innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten.“
Private Pflegevorsorge wird gefördert
Immer mehr Menschen benötigen Pflege im Alter. Berechnungen haben ergeben, dass allein die Zahl der Demenzkranken bis 2030 auf rund 1,7 Millionen steigen wird. Daher wird ab 2013 die private Pflegevorsorge gefördert. Rüddel: „Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann ab sofort staatliche Unterstützung bekommen.“ Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht vor, dass die private Pflegevorsorge staatlich gefördert wird. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab 1. Januar 2013 eine Zulage von fünf Euro monatlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Der Mindestbeitrag soll nach Rüddels Angaben 120 Euro im Jahr betragen. „Und wichtig ist ferner: die Zusatzversicherung können alle in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Erwachsenen abschließen, und die Versicherungen dürfen keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge festlegen.“