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Nachricht vom 02.01.2013    

Prozess gegen Entführer des tschechischen Babys beginnt

Neuwied. Am 17. Januar beginnt am Landgericht Koblenz der Prozess gegen das Paar, das einen Säugling aus Tschechien nach Deutschland entführt hatte. Angeklagt sind der 51-jährige Uwe R. und eine 47-jährige Frau, beide aus Neuwied.

Ende einer fieberhaften Suche: In Neuwied tauchte die entführte Michaela wieder auf. Auf dem Foto vor einem Neuwieder Krankenhaus (von links): Michaelas Großvater, die Mutter mit dem Baby sowie Kriminalhauptkommissar Kohl von der Kripo Koblenz.

Ihnen wird vorgeworfen, am 4. Juli 2012 in Usti nad Labern (Tschechien) gemeinschaftlich einen drei Wochen alten Säugling aus dem Kinderwagen gerissen und nach Deutschland entführt zu haben. Bei dem Kind handelte es sich um ein Mädchen. Die Angeschuldigten konnten nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen, die von der Staatsanwaltschaft Dresden auf Rechtshilfeersuchen der tschechischen Behörden veranlasst worden waren, am 9. Juli 2012 in Neuwied festgenommen werden. Das Kind wurde in die Obhut des Jugendamtes Neuwied übergeben und kurze Zeit später von seiner Mutter abgeholt. Über die genauen Motive der Tat ist auch im Rahmen der bisherigen Ermittlungen nichts bekannt geworden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen die beiden seit dem 10. Juli 2012 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten wegen dieses Vorfalls am 22. Oktober 2012 wegen mittäterschaftlich begangener Entziehung Minderjähriger Anklage bei der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz erhoben.



Gegenstand der Anklage ist neben der Entführung der Vorwurf, die Angeschuldigten hätten 2011 in Bendorf und anderorts in zwei Fällen jeweils einen PKW bei Probefahrten gestohlen und später unter Vorlage gefälschter Ausweispapiere an gutgläubige Dritte veräußert. Dies begründet den Tatverdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls, des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Urkundenfälschung.

Das Vergehen der Entziehung Minderjähriger wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, der gewerbsmäßige Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren, der gewerbsmäßige Betrug mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, die Urkundenfälschung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.


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