Gutachten zur Kommunalreform: VG Dierdorf kann selbstständig bleiben
Gutachter sieht viele Gründe und bescheinigt Verbandsgemeinde Dierdorf eine „überdurchschnittliche Wirtschafts- und Finanzkraft“ – Bürgermeister Horst Rasbach und die Parteien sind über das Ergebnis sehr erfreut
Dierdorf. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, worin die Ausnahmegründe von der Fusionspflicht der Kommunalreform betroffener Verbandsgemeinden geprüft werden soll. Für den Kreis Neuwied sind dies Dierdorf, Waldbreitbach und Bad Hönningen. Der Gutachter, Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, hat jetzt sein Gutachten vorgelegt.
Bei der Verbandsgemeinde Dierdorf, die das Kriterium mehr als 12.000 Einwohner nicht erfüllte, kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass kein Gebiets-Veränderungsbedarf besteht. Die Landesregierung hatte für die Untersuchung unter anderem folgende Fragestellung beauftragt: „Gibt es gegebenenfalls Ausnahmegründe, die dafür sprechen, Gemeinden, welche die gesetzlich festgelegten Mindesteinwohnerzahlen unterschreiten, dennoch unverändert fortbestehen zu lassen?“
Der Professor der Technischen Universität Kaiserslautern sieht bei Dierdorf gleich mehrere Gründe, wie aus dem jetzt vorliegenden, umfangreichen Gutachten, hervorgeht. Es ist bei der Verbandsgemeinde Dierdorf der gegebene ausgeglichene Finanzsaldo. Weiterhin bescheinigt der Professor Dierdorf eine „überdurchschnittliche Wirtschafts- und Finanzkraft“. Ein weiterer wichtiger Baustein in der positiven Beurteilung der Verbandsgemeinde ist die prognostizierte „dauerhafte Leistungsfähigkeit“. Bei der demografischen Entwicklung sind nur mit gering sinkenden Einwohnerzahlen für die Region in den nächsten Jahren zu rechnen.
Alle Ausnahmekriterien, die für eine weitere Selbständigkeit zu erfüllen waren, sind bei Dierdorf gegeben. Der neue Verbandsbürgermeister Horst Rasbach ist über das jetzt vorliegende Ergebnis natürlich sehr glücklich. Hatte sich sein Vorgänger Bernd Benner doch bereits vehement gegen eine angeordnete Fusion gewährt. Gegenüber dem NR-Kurier meinte der neue Verbandsbürgermeister Rasbach: „Ich habe die Ergebnisse so erwartet, als ich die Fragestellung des Gutachtens kannte. Die Ausnahmekriterien, die das Gesetz nennt, hat Dierdorf größtenteils erfüllt.“ Es sind zusammengefasst die Investitions- und Finanzkraft und die Infrastruktur, die Dierdorf als sogenanntes Mittelzentrum einstuft.
Für die Verbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen sieht das Gutachten keine Ausnahmen gegeben. Wolfgang Tischler
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