BGH bestätigt Urteil im Mordfall am Rodder Maar - nur Details geändert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen zweifachen Mordes am Rodder Maar weitgehend aufrechterhalten. Lediglich in einzelnen Punkten gab es Änderungen.
Koblenz. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Koblenz gegen einen Mann, der wegen Mordes an zwei Männern im Kreis Ahrweiler verurteilt wurde, größtenteils bestätigt. Die Revision des Angeklagten war lediglich in Details erfolgreich, wie aus dem Beschluss des BGH hervorgeht.
Ursprünglich hatte das Landgericht den Mann im Oktober 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Auch die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Der BGH stellte bei seiner Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest.
Geändert wurde lediglich die Entscheidung über die Verzinsung von Ansprüchen zweier Adhäsionskläger. In allen anderen Punkten wurde die Revision abgelehnt.
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Heimtückische Tat
Die beiden Opfer, 28 und 61 Jahre alt, waren im Oktober 2024 am Rodder Maar verbrannt aufgefunden worden. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte zusammen mit einer früheren Partnerin die Männer aus Habgier heimtückisch getötet hatte. Die Frau war bereits im Juli 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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