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Pressemitteilung vom 05.09.2026    

Neue Bestattungsformen in RLP: Mehr Freiheiten bei der Vorsorge

Das novellierte Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erweitert die Optionen für die eigene Vorsorge erheblich. Bürger können nun neue Formen der Beisetzung verbindlich festlegen. Die gesetzlichen Lockerungen gehen dabei weiter als in anderen Bundesländern.

Symbolbild. (KI-generiert)

Rheinland-Pfalz. Wer seine Bestattung im Voraus regelt, kann in Rheinland-Pfalz auf deutlich mehr Möglichkeiten zurückgreifen als noch vor wenigen Jahren. Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes hat das Land die weitreichendsten Regelungen aller Bundesländer geschaffen. Wünsche, die bislang rechtlich nicht umsetzbar waren, lassen sich heute verbindlich in einem Bestattungsvorsorgevertrag festhalten.

Neue Möglichkeiten bei der Asche- und Körperbestattung
Zu den zulässigen Formen zählen die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Aushändigung der Urne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung sowie die Teilung der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung. Zudem sind die Tuchbestattung für jedermann sowie Flussbestattungen erlaubt. Damit geht Rheinland-Pfalz über die Vorgaben der meisten anderen Bundesländer hinaus.

Strenge Auflagen für Flussbestattungen
Für Beisetzungen in Gewässern gelten feste Vorschriften. Flussbestattungen sind in Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich, sofern sich die Abschnitte auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet befinden. Vorgeschrieben ist eine Ascheurne aus sofort wasserlöslicher Zellulose, die ausschließlich vom Schiff aus beigesetzt werden darf. Beisetzungen vom Ufer, von Brücken oder Stegen sowie in Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sind ausgeschlossen. Eine ergänzende Landesverordnung regelt weitere Details wie die Entnahme von Metallteilen bei der Einäscherung, was für Flussbestattungen und das Verstreuen von Asche verpflichtend ist.



Unterschiede zwischen den Bundesländern beachten
Auch Hessen hat sein Bestattungsgesetz überarbeitet, jedoch andere Schwerpunkte wie verlängerte Bestattungsfristen, Regelungen für Sternenkinder und Präzisierungen bei der zweiten Leichenschau gesetzt. Da Bestattungsrecht Ländersache ist, gelten Vorschriften nicht automatisch länderübergreifend.

Besondere Wünsche sollten schriftlich fixiert und mit einem Bestatter besprochen werden. Die Umsetzung hängt neben dem Landesgesetz auch von lokalen Friedhofssatzungen, Genehmigungen und dem tatsächlichen Beisetzungsort ab. Bei einem späteren Umzug empfiehlt sich daher eine Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen. (PM/bearbeitet durch Red)


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