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Pressemitteilung vom 30.08.2026    

Von Unbekannten auf Grundstücken bis zur unklaren Verkehrssituation: Polizei Neuwied im Einsatz

In Neuwied ereigneten sich am Wochenende mehrere Vorfälle, die die Polizei auf den Plan riefen. Unbekannte Personen wurden auf Grundstücken gesichtet, während andere unter falschem Vorwand um Spenden baten. Damit fing das Wochenende für die Beamten allerdings erst an.

Symbolbild

Neuwied. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (27. und 28. August) meldete ein Anwohner aus Torney, dass sich wenige Minuten zuvor zwei unbekannte Personen auf seinem Grundstück aufgehalten hätten. Die Personen seien zuvor auch auf Grundstücken in seiner Nachbarschaft gewesen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass die beiden unbekannten Personen arbeitsteilig vorgingen. Während sich eine Person offenbar im Bereich der Straße aufhielt und die Umgebung beobachtete, begab sich die zweite Person auf mehrere Grundstücke und öffnete Gartenhäuser und -lauben. Eine der Personen wurde als männlich beschrieben und soll ein blaues T-Shirt sowie eine Kappe getragen haben. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Diebstahls aufgenommen und bittet um Hinweise zu den bislang unbekannten Personen.

"Bettelbetrüger" im Bereich Neuwied in der Nähe von Einkaufsmärkten
Am Freitagvormittag sind im Bereich Feldkirchen und Neuwied mehrere Personen aufgefallen, die offenbar unter einem falschen Vorwand um Geldspenden baten. Nach bisherigen Erkenntnissen traten die Personen unter anderem beim Aldi-Markt in Feldkirchen sowie am REWE-Center in Neuwied auf. Dabei sollen sie Spenden gesammelt haben, die angeblich für eine Schule für gehörlose Menschen bestimmt waren. In Feldkirchen wurden zwei männliche Personen beobachtet. Im Bereich des REWE-Centers in Neuwied sollen zwei männliche und eine weibliche Person aufgetreten sein. Als ein Mitteiler den Personen gegenüber angab, die Polizei zu rufen, entfernten sich die Personen zügig von der Örtlichkeit. Ob tatsächlich Spenden für den angegebenen Zweck gesammelt wurden und ob eine entsprechende Organisation dafür verantwortlich ist, ist derzeit nicht bekannt, darf aber bezweifelt werden. Bürger werden daher gebeten, bei vergleichbaren Spendensammlungen aufmerksam zu sein und im Zweifelsfall keine Bargeldspenden zu leisten. Wenn Spender über den tatsächlichen Spendenzweck oder die Begünstigten getäuscht werden, erfüllt dies den Straftatbestand eines Betruges, auch wenn das Geld zuvor freiwillig herausgegeben wurde. Hinweise zu verdächtigen Personen oder weiteren Vorfällen sollten der Polizei gemeldet werden.

Verkehrsunfall mit Flucht durch blauen VW Lupo
Am Freitagnachmittag, gegen 14.35 Uhr, kam es auf dem Parkplatz des Norma-Marktes im Heddesdorfer Berg zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Flucht. Nach Angaben des Geschädigten hatte ein aufmerksamer Zeuge beobachtet, wie der bislang unbekannte Unfallverursacher beim Ausparken den Pkw des Geschädigten touchierte und anschließend die Unfallörtlichkeit verließ. Der Zeuge konnte nach dem Zusammenstoß das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs nur teilweise ablesen. Bei dem flüchtigen Fahrzeug soll es sich um einen blauen VW Lupo gehandelt haben. Wer Angaben zu dem Verkehrsunfall oder dem flüchtigen Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich bei hiesiger Dienststelle zu melden.

E-Bike-Fahrer aus dem Verkehr gezogen
Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde am Freitagabend ein E-Bike festgestellt, dessen Fahrer mit einer für diese Stelle ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit unterwegs war. Am digitalen Tachometer des Streifenwagens wurde eine Geschwindigkeit von etwa 40 km/h abgelesen. Außerdem konnte beim Annähern festgestellt werden, dass der Fahrer des Rades überhaupt nicht in die Pedale trat. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass das E-Bike mit einem Gasgriff ausgestattet war und sich hiermit ohne eigenen Kraftaufwand auf eine Geschwindigkeit von etwa 40 km/h beschleunigen ließ. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Einstufung als Fahrrad-/Pedelec nicht vor und das Fahrzeug wird rechtlich wie ein Leichtkraftrad (bis 45 km/h) behandelt. Mangels ordnungsgemäßer Zulassung und Versicherung wurden entsprechende Strafanzeigen erfasst. Da die Beamten zudem deutliche Anzeichen für einen möglichen Betäubungsmittelkonsum feststellten, wurde dem jetzt als Führer eines Kraftfahrzeugs behandelten Fahrer eine Blutprobe entnommen.




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Verkehrsdelikte mit E-Scootern
Am Freitag, gegen 9.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Neuwied einen 49-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Engerser Landstraße. Während der Kontrolle konnten Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Urintest zeigte die Aufnahme von THC-haltigen Produkten. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der E-Scooter wurde sichergestellt. Da es sich bereits um die fünfte Trunkenheitsfahrt dieses Fahrers innerhalb der letzten drei Monate handelte, ist geplant das Fahrzeug einer Verwertung zuzuführen.

Am frühen Sonntagmorgen (30. August) wurde ein 18-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Niederbieberer Straße kontrolliert. Während der Kontrolle wurden deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung bei dem jungen Fahrer festgestellt. Dieser gab gegenüber den Beamten an, zuvor zwei Bier getrunken zu haben. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Dem 18-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt mit dem E-Scooter untersagt.

Flüchtige Ladendiebin nach Flucht gefasst
Durch einen Zeugen wurde am Samstag (29. August), gegen 14.40 Uhr gemeldet, dass er gerade eine flüchtige Ladendiebin verfolgt hätte, welche Teile der Beute bei ihrer Flucht weggeworfen habe. Die Täterin konnte durch eine weitere Zeugin identifiziert und dabei beobachtet werden, wie sie im DRK-Park weitere Gegenstände an eine andere Person übergab. Bei der anschließenden Kontrolle und Durchsuchung der Tatverdächtigen durch die Polizeibeamten wurde weiteres Diebesgut aufgefunden. Bei der Durchsuchung der Freundin konnten dann statt weiterem Diebesgut verbotene Betäubungsmittel aufgefunden werden, die diese mutmaßlich übergeben bekommen hatte. Gegen beide Frauen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Neue Verkehrsführung im Rheintalweg sorgt für Irritationen
Im Rheintalweg in Neuwied wurde jüngst eine Fahrradstraße eingerichtet. Im Zuge der neuen Verkehrsführung wurde an mehreren Einmündungen dem Verkehr auf dem Rheintalweg die Vorfahrt mittels Verkehrszeichen 301 "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung" eingeräumt. An den einmündenden Straßen ist der Verlauf der bevorrechtigten Straße jedoch lediglich durch eine Leitlinie (unterbrochene Fahrbahnmarkierung) gekennzeichnet. Dadurch alleine haben Verkehrsteilnehmer keine Wartepflicht und grundsätzlich würde die Regel "Rechts vor Links" gelten. Da somit aktuell eine unklare Verkehrssituation entstehen kann, wird allen Verkehrsteilnehmern zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit geraten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch die Polizei informiert und gebeten die bestehende Beschilderung zu überprüfen. (PM/Red)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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