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Pressemitteilung vom 29.08.2026    

Kontrollen in Koblenzer Fußgängerzone: Polizei ahndet Verstöße

Am 28. August 2026 führte die Polizeiinspektion Koblenz 1 Kontrollen in der Innenstadt durch. Ziel war es, Radfahrer und E-Scooter-Nutzer zu überprüfen, die verbotenerweise die Fußgängerzonen befuhren. Die Maßnahmen folgten auf Bürgerhinweise, die auf Gefährdungen durch den Verkehr hinwiesen.

Symbolbild

Koblenz. Am Freitag, den 28. August, führten Beamte der Polizeiinspektion Koblenz 1 gezielte Kontrollen in der Koblenzer Innenstadt durch. Der Schwerpunkt lag auf der Löhrstraße, wo Radfahrer und E-Scooter-Nutzer häufig die Fußgängerzonen widerrechtlich befuhren. Mehrere Verstöße wurden festgestellt und mit kostenpflichtigen Verwarnungen geahndet. Neben der Ahndung von Verstößen führten die Einsatzkräfte auch verkehrserzieherische Gespräche, insbesondere mit Kindern, um auf die geltenden Verkehrsregeln und die notwendige Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern hinzuweisen.

Vor Ort stießen die Kontrollen auf positive Resonanz bei den Bürgern, die die Maßnahmen begrüßten. Die Polizeiinspektion Koblenz 1 betont, dass Fußgängerzonen grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten sind, und appelliert an Radfahrer und E-Scooter-Nutzer, die örtliche Beschilderung zu beachten. Auch in Zukunft wird die Situation in den Fußgängerzonen beobachtet und bei Bedarf werden weitere Kontrollen durchgeführt. (PM/Red)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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