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Pressemitteilung vom 23.08.2026    

Neues Tariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz: Strengere Regeln für Unternehmen

In Rheinland-Pfalz stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Die Landesregierung plant, das Landestariftreuegesetz zu novellieren, um fairere Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu schaffen. Dabei sollen insbesondere mittelständische Betriebe profitieren.

(Foto: Michael Bahlo/dpa)

Mainz. Für öffentliche Aufträge durch Land und Kommunen müssen Unternehmen in Rheinland-Pfalz künftig strengere Regeln erfüllen. Das Arbeitsministerium arbeitet an einer Novellierung des Landestariftreuegesetzes, wie Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) in Mainz ankündigte. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, ohne die Wirtschaft mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Besonders mittelständische Unternehmen könnten von den Regelungen profitieren. "Wir wollen die Standortsicherung unterstützen und Betriebe mit einem Tarifvertrag und guten Arbeitsbedingungen fördern", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

"Wir waren eines der ersten Bundesländer mit einem Tariftreuegesetz. Mittlerweile sind andere Länder weiter als wir, und es gibt jetzt ein Bundestariftreuegesetz", erklärte Bätzing-Lichtenthäler. Das Bundestariftreuegesetz sieht vor, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, ihre Beschäftigten nach branchenüblichen Tarifverträgen bezahlen müssen. Diese Regelung gilt für Aufträge ab 50.000 Euro.

Erfasst werden sollen bestimmte Branchen wie Bauwirtschaft, Gebäudereinigung sowie IT- und Digitalisierungsdienstleistungen. Mit dieser Maßnahme will der Staat Lohndumping verhindern und tarifgebundene Firmen stärken. Der erste Gesetzesentwurf soll bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, gefolgt von Anhörungen mit Unternehmern, Verbänden und Gewerkschaften. Die Ministerin versicherte, dass keine unnötige Bürokratie aufgebaut werde.



Die Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) betonte die Wichtigkeit der Tarifautonomie und warnte vor höheren Kosten und zusätzlichen Dokumentationspflichten. Dennoch wolle die LVU das Vorhaben konstruktiv begleiten. Auch die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz fordert praxistaugliche Regelungen, damit kleine und mittlere Betriebe sich weiterhin unkompliziert beteiligen können.

Susanne Wingertszahn, DGB-Landeschefin, betonte: "Es ist wichtig und richtig, dass die schwarz-rote Koalition für ein Tariftreuegesetz sorgen will, das seinen Namen auch verdient." Steuergelder dürften nicht zur Finanzierung von Dumpinglöhnen verwendet werden. Ein wirksames Gesetz schaffe fairen Wettbewerb und Startvorteile für tarifgebundene Unternehmen, besonders aus Rheinland-Pfalz. (dpa/KI/Red)


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