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Pressemitteilung vom 29.07.2026    

Warnung vor unerlaubten Werbeanrufen durch falsche Blindenwerkstätten

Das Deutsche Blindenhilfswerk schlägt Alarm: Eine Welle unerlaubter Werbeanrufe verunsichert derzeit viele Bürger. Die Anrufer geben sich als Vertreter von Blindenwerkstätten aus und versuchen, emotionalen Druck auszuüben. Doch wie erkennt man die Betrugsmasche?

Symbolbild: LKA RLP

Mainz. Das Deutsche Blindenhilfswerk warnt aktuell vor einer Serie unerlaubter Werbeanrufe. Dabei geben sich die Anrufenden fälschlicherweise als Vertreter von Blindenwerkstätten oder Blindenhilfswerken aus und drängen zum Kauf sogenannter Blindenwaren. Viele Betroffene berichten, dass bei diesen Gesprächen mit emotionalem Druck gearbeitet wird und der Eindruck entsteht, der Kauf unterstütze direkt blinde oder sehbehinderte Menschen.

Tatsächlich handelt es sich bei vielen dieser Anrufe um unerlaubte Telefonwerbung. Seriöse Blindenwerkstätten oder Blindenhilfsorganisationen führen keine Werbeanrufe ohne die ausdrückliche Zustimmung der angerufenen Person durch. Wenn jemand ohne vorherige Zustimmung telefonisch zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert wird, muss das Gespräch nicht fortgeführt werden.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz betont, dass es durchaus seriöse Anbieter von Blindenwaren gibt. Verbraucher sollten jedoch sicherstellen, mit wem sie tatsächlich sprechen. Der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. bietet Informationen zu anerkannten Werkstätten.



So können sich Verbraucher schützen:
- Den Namen des Unternehmens sowie der angeblichen Blindenwerkstatt erfragen.
- Keine persönlichen oder finanziellen Daten am Telefon preisgeben.
- Sich nicht unter Druck setzen lassen und das Gespräch beenden, wenn es unseriös erscheint.
- Den Anrufenden darauf hinweisen, dass unerlaubte Werbeanrufe gesetzlich verboten sind.
- Entsprechende Anrufe der Bundesnetzagentur melden.

Sollten Verbraucher telefonisch zum Kauf gedrängt worden sein und anschließend eine Auftragsbestätigung oder Rechnung erhalten, obwohl kein Kaufvertrag gewünscht war, sollte der Vertrag unverzüglich schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden. Bei weiteren Zahlungsaufforderungen oder Kontaktaufnahme durch ein Inkassounternehmen ist die Polizei oder eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren.

Weitere Informationen zu staatlich anerkannten Blindenwerkstätten sind beim Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. erhältlich.


Mehr dazu:   Blaulicht  
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