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Pressemitteilung vom 29.07.2026    

Versicherungsschutz für junge Erwachsene: Worauf Eltern achten sollten

Mit dem 18. Geburtstag steht jungen Erwachsenen ein wichtiger Schritt bevor: Die Anpassung ihres Versicherungsschutzes. Eltern und Kinder sollten gemeinsam prüfen, welche Versicherungen notwendig sind und wo Einsparpotenziale bestehen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Der Übergang ins Erwachsenenalter bringt viele Veränderungen mit sich, darunter auch die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. Viele Versicherer stellen ihre Tarife ab dem 18. Lebensjahr auf Erwachsenentarife um. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Kindern zu prüfen, ob alle notwendigen Versicherungen vorhanden sind und ob es sinnvoll ist, bestehende Tarife anzupassen. Während der Ausbildung können viele junge Erwachsene noch über den Familientarif mitversichert bleiben, was oft kostengünstiger ist.

Wichtige Versicherungen im Überblick
Eine private Haftpflicht- sowie Krankenversicherung ist unverzichtbar. Je nach individueller Situation sind auch eine Hausrat- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Vor dem 18. Geburtstag sollte geprüft werden, bei welchen Versicherungen eine Mitversicherung im Familienvertrag möglich ist, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Überflüssige Versicherungen wie Laptop- oder Handyversicherungen können gegebenenfalls gekündigt werden.

Krankenversicherung
Kinder können auch nach dem 18. Geburtstag beitragsfrei über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein, solange sie zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Wenn das Kind zwischen Schule und Studium jobbt, ist es oft selbst krankenversichert und fällt danach wieder in die Familienversicherung zurück. Bei privat versicherten Kindern ändert sich durch den 18. Geburtstag zunächst nichts; sie können jedoch bei Ausbildungs- oder Studienbeginn entscheiden, ob sie privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten.




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Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeit
Die Privathaftpflichtversicherung bleibt oft bis zum Ende der ersten Ausbildung über den Vertrag der Eltern bestehen. Danach muss das volljährige Kind eine eigene Police abschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor finanziellen Folgen bei gesundheitlichen Einschränkungen und kann bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden, was sich positiv auf den Preis auswirkt.

Kfz-Versicherung
Wenn das Kind das Auto der Eltern mitbenutzen möchte, muss es als Zusatzfahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben werden. Alternativ kann eine kurzfristige Fahrerkreiserweiterung angemeldet werden. Möchte das Kind ein eigenes Auto, können die Kosten durch Optionen wie begleitetes Fahren oder die Anmeldung des Fahrzeugs als Zweitwagen der Eltern reduziert werden.

Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr Unterstützung unter (06131) 28 48 122 an. (PM/Red)


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