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Nachricht vom 23.07.2026    

Urteil im Missbrauchsprozess in Koblenz: Sechs Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

Von Wolfgang Rabsch

Im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Koblenz ist am 23. Juli 2026 überraschend bereits das Urteil gefallen. Das Gericht verurteilte den 41-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Der Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch den eigenen Vater, über den die Kuriere gestern (22. Juli 2026) berichteten, ist früher als erwartet zu Ende gegangen. Am heutigen 23. Juli 2026 sollte die Beweisaufnahme fortgesetzt werden; die Plädoyers und das Urteil waren erst für den 30. Juli 2026 vorgesehen. Überraschenderweise konnte das Verfahren bereits heute mit dem Urteil vorläufig beendet werden.

Die Informationen zum Verlauf des ersten Verhandlungstages sind unter dem folgenden Link nachzulesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden: https://www.ww-kurier.de/artikel/173660-missbrauchsprozess-in-koblenz--schockierende-anklage-gegen-vater

Hier noch einmal die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz in Kurzform: Die Staatsanwaltschaft legte dem 41-jährigen Angeklagten zur Last, in 20 Fällen sexuelle Handlungen an seinem zu Beginn des Tatzeitraums elfjährigen Kind vorgenommen zu haben. Weitere Details zur Anklage und zum Verlauf finden sich wie erwähnt im vorhergehenden Link.

Zu Beginn des heutigen Sitzungstages war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Anschließend wurde die Schwester des Angeklagten vernommen, die sich nach erfolgter Belehrung zur Aussage bereit erklärte. Die Zeugin war gleich zu Beginn ihrer Aussage emotional sehr angefasst, denn sie saß lediglich zwei Meter von ihrem Bruder entfernt, der zu Boden schaute. Ihre Aussage war teilweise kaum zu verstehen, da sie fast flüsterte und ihre Stimme zusätzlich wegen Weinens fast vollständig versagte. Der Vorsitzende ging sehr behutsam mit der Zeugin um und ließ ihr die Zeit, sich wieder etwas zu beruhigen.

Anschließend schilderte sie, ihr sei bei einem Familienfest aufgefallen, dass das Kind sehr instabil gewirkt und geweint habe. Zunächst habe die Tochter ihr nicht sagen wollen, was sie bedrückte, weil sonst sein Leben zerstört würde. Sie habe die Ahnung gehabt, dass das Verhalten mit ihrem Bruder zusammenhängen könnte, und nicht locker gelassen, bis ihr das Kind von dem Missbrauch berichtet habe. Ihr Bruder habe sehr viel getrunken, auch in Gegenwart seiner Kinder, und sei dann zunehmend aggressiv geworden, auch den Kindern gegenüber.

Zu seinem Alkoholkonsum befragt, gab der Angeklagte an, er habe im Beisein der Kinder in drei Stunden neun Flaschen Bier à 0,5 Liter getrunken. Daraufhin erklärte der Vorsitzende, die Angaben zum Trinkverhalten bewegten sich im Ungefähren, und auch ein Sachverständiger könne die genaue Blutalkoholkonzentration nicht mehr ermitteln. Die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit gemäß Paragraf 21 StGB sei daher spekulativ.



Angaben zur Person: Kindheit mit Schlägen
Zu seiner Person erklärte der Angeklagte, er sei in Russland bis zur sechsten Klasse zur Schule gegangen, habe vier Geschwister und sei sehr streng erzogen worden; seine Mutter habe ihn häufig mit einem Pantoffel geschlagen. Sein Vater sei in Russland verstorben, sein Stiefvater habe sich ihm gegenüber normal verhalten. In Deutschland habe er nur kurz in verschiedenen Berufen gearbeitet, zuletzt als Staplerfahrer. Er berichtete weiter von vielen Therapieversuchen, die er aber nicht zu Ende führte, weil er sie meistens abbrach.

Die Beweisaufnahme wurde anschließend geschlossen. Der Vorsitzende erklärte nochmals, dass keine Absprachen im Hinblick auf das Strafmaß mit den Prozessbeteiligten stattgefunden hätten. Für die nun folgenden Plädoyers wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen, sodass nicht berichtet werden kann, welche Anträge seitens der Staatsanwaltschaft und des Pflichtverteidigers gestellt wurden. Auch das letzte Wort des Angeklagten nach den Plädoyers kann nicht wiedergegeben werden.

Nach einer eingehenden Beratungspause wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen, und der Vorsitzende Richter Bendel verkündete das Urteil.

Das Urteil
Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Wege der Kompensation werden ihm sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung angerechnet, da er wegen einer überlangen Verfahrensdauer benachteiligt war.

Die Gesamtfreiheitsstrafe ergibt sich aus Einzelstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu drei Jahren und sechs Monaten.

Begründung des Urteils
Trotz des Konsums von Alkohol und Drogen sei der Angeklagte nicht schuldunfähig gewesen, da er das Kind aufgefordert habe, niemandem von dem Geschehen zu erzählen – dies zeige seine erhaltene Steuerungsfähigkeit. Zudem habe er sich vor der Tat vergewissert, dass niemand im Haus etwas bemerkte; somit liege auch keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Zugunsten des Angeklagten seien lediglich sein Geständnis und der Verzicht auf die Vernehmung des geschädigten Kindes zu berücksichtigen gewesen. Das Kind leide bis heute unter den Folgen der Taten und befinde sich in therapeutischer Behandlung.

Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung gaben Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter keine Erklärungen ab; das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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