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Nachricht vom 22.07.2026    

Missbrauchsprozess in Koblenz: Schockierende Anklage gegen Vater

Von Wolfgang Rabsch

Das Landgericht Koblenz verhandelt einen erschütternden Fall von sexuellem Missbrauch. Der Angeklagte, ein 41-jähriger Mann, steht im Verdacht, über Jahre hinweg seine eigene Tochter missbraucht zu haben. Die Details der Anklage sind verstörend und werfen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Problem.

Landgericht Koblenz. Archivfoto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Es hört nicht auf und ist trotzdem immer nur die Spitze des Eisbergs: Der sexuelle Missbrauch von Kindern, häufig begangen von Familienangehörigen, oder von Bekannten aus dem Freundeskreis. Unterstützt wird diese Feststellung durch den aktuellen Bericht der unabhängigen „Bundesbeauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ vom 21. Juli 2026, in dem es dazu heißt: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen findet am häufigsten im direkten sozialen Umfeld statt. Nach bisherigen Erkenntnissen geschieht etwa ein Viertel der Fälle innerhalb des engsten Familienkreises, rund die Hälfte im weiteren sozialen Nahraum – also etwa durch Nachbar*innen, Bekannte oder Fachkräfte aus Einrichtungen oder Vereinen, zu denen Kinder oder Jugendliche eine vertrauensvolle Beziehung haben. 2024 bestand in mehr als der Hälfte aller Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern zwischen dem Kind und der tatverdächtigen Person nachweislich eine familiäre, informelle oder formelle soziale Beziehung."

Dieser Einstieg in das anhängige Verfahren vor dem Landgericht Koblenz, ist nach Ansicht des Autors dieses Artikels zwingend erforderlich, um die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass man Signale, oder Hilferufe der geschädigten Kinder ernst nehmen, und nicht wegschauen sollte. Wer wegschaut, macht sich mitschuldig. In dem vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel, anhängigen Verfahren handelte es sich um einen solch widerlichen Tatvorwurf.

Zusammenfassung der Anklage in verkürzter Form, so zugesandt von der Pressestelle des LG Koblenz:
Die Staatsanwaltschaft legt dem 41-jährigen Angeklagten zur Last, in 20 Fällen sexuelle Handlungen an seinem zu Beginn des Tatzeitraums elfjährigen Kind vorgenommen zu haben.

Zum besseren Verständnis der Anklage, vorab einige Ergänzungen dazu: Bei dem elfjährigen Kind handelt es sich um die leibliche Tochter des Angeklagten. Tatorte waren zwei Orte in den Landkreisen Westerwald und Altenkirchen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die Anklagevorwürfe, mit Details, die widerwärtig anzuhören waren. Zum Schutz des geschädigten Kindes wird auf schlimme Details verzichtet. Da sie kaum vorstellbar waren. Nur so viel: Der Angeklagte soll mit seiner leiblichen Tochter den Beischlaf ausgeübt und zudem an ihr weitere sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Er soll dabei kein Kondom benutzt haben und habe weitergemacht, obwohl seine Tochter starke Schmerzen verspürte.

Der Vorsitzende erklärte, dass im Vorfeld der Verhandlungen keinerlei Absprachen im Hinblick auf ein Strafmaß stattgefunden hätten. Nach dem Verlesen der Anklage konnte kaum geglaubt werden, dass der Angeklagte sich nicht in Untersuchungshaft befindet, sondern mit der Bundesbahn anreiste.

Alkohol und Drogen waren schuld an den Taten?
Nachdem in die Beweisaufnahme eingetreten worden war, verlas der Pflichtverteidiger des Angeklagten dessen Erklärung zu den Vorwürfen. Darin gesteht der Angeklagte den sexuellen Missbrauch seiner Tochter, er hätte aber während der Ausführung dieser Taten Drogen und Alkohol konsumiert und dadurch keinen Einfluss auf seine Handlungen gehabt. Er würde jedoch bestreiten, mit seiner Tochter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Er wäre bereits in fünf Therapien gewesen und es wären auch Entgiftungen vorgenommen worden. Zurzeit würde er wieder an einer Therapiemaßnahme teilnehmen. „Ich möchte meiner Tochter mit meinem Geständnis die Aussage vor dem Gericht ersparen. Ich bereue sehr, was ich getan habe, und es tut mir auch sehr leid, was ich ihr angetan habe“, so der Angeklagte. Der Missbrauch hätte in dem Ort im Landkreis Neuwied begonnen und wäre nach dem Umzug in den Kreis Altenkirchen fortgeführt worden.




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Nach der Einlassung des Angeklagten erklärte der Vorsitzende, dass nach den Angaben des Angeklagten zu dessen Alkoholkonsum nicht nachvollziehbar sei, dass er bei den Taten schuldfähig gewesen sei.

Eine Polizistin, die als Zeugin aussagte, teilte mit, dass er am Telefon von Selbstmord sprach. Eine weitere Polizistin war dabei, als das Mädchen und ihr Bruder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden, und der Angeklagte beteuerte währenddessen, er hätte sich nichts vorzuwerfen und könne das nicht verstehen.

Zuletzt wurde die Großmutter der Kinder in den Zeugenstand gerufen. Sie berichtete, dass ihre Tochter mit dem Angeklagten verheiratet gewesen sei. Die Ehe wurde jedoch inzwischen geschieden, da der Angeklagte gegen ihre Tochter häusliche Gewalt ausgeübt hätte. Beide Kinder würden nach der Trennung jetzt bei ihr leben. Ihre Enkelin habe ihr 2020 von dem schmerzhaften Missbrauch ihres Vaters berichtet und sie hätte Angst, wenn sie vor Gericht nochmals die Taten beschreiben müsse.

Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen
Der Vorsitzende erklärte anschließend, dass eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung der geschädigten Zeugin aus dem Jahr 2021 vorhanden sei. Wenn alle Prozessbeteiligten damit einverstanden wären, dann könnte diese Aufzeichnung zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden und es würde deshalb die Möglichkeit bestehen, der Zeugin die Aussage bei Gericht zu ersparen.

Da sich alle Verfahrensbeteiligten mit diesem Vorschlag einverstanden erklärten, erfolgte ein entsprechender Beschluss, wonach die Videoaufzeichnung angeschaut werden soll. Zum Schutz der geschädigten Zeugen wurde beantragt, das Video unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzuführen. Auch dazu erging der entsprechende Beschluss, sodass zunächst die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen wurde.

Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt und beabsichtigt. Die Kuriere werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten. Wenn nichts Außergewöhnliches passiert, ist beabsichtigt, spätestens am 30. Juli 2026 das Urteil zu sprechen. Wolfgang Rabsch


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