Pressemitteilung vom 08.07.2026 
Psychotherapie in Gefahr: Kritik an Gesetzesänderung zur GKV-Beitragssatzstabilisierung
Kurz vor der Abstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt ein Änderungsantrag für Unruhe. Experten warnen vor den Folgen für die psychotherapeutische Versorgung. Welche konkreten Risiken drohen, erfahren Sie im Folgenden.
Berlin. Am 8. Juli äußerte sich der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gemeinsam mit dem Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) kritisch zu einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Antrag sieht die Streichung der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen vor. Der Verband fordert die Politik eindringlich dazu auf, diesen Entwurf nicht zu verabschieden, da er dringend nachgebessert werden müsse.
Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere den Änderungsantrag Nr. 15, der die gesetzliche Regelung der verfassungsrechtlich verankerten Angemessenheitsprüfung streichen soll. Diese Prüfung war vom Bundessozialgericht bereits 1999 eingeführt worden, um eine faire Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Vergleich zu ärztlichen Leistungen sicherzustellen.
Kritiker befürchten, dass die Streichung dieser Regelung die psychotherapeutische Versorgung gefährdet und Verunsicherung schafft, ohne tatsächlich Kosten zu sparen. In einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen steigt und Wartezeiten lang sind, könnte dies die wirtschaftliche Existenz vieler Praxen bedrohen und das Angebot weiter verknappen.
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Der Koalitionsvertrag sieht eigentlich eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vor. Psychotherapie gilt als Investition in die Gesundheit der Bevölkerung, da sie Chronifizierungen verhindert und das Gesundheitssystem entlastet. Dennoch könnten durch die geplante Budgetierung und die Streichung der Angemessenheitsprüfung die Strukturen weiter verschlechtert werden.
Der BDP und VPP fordern daher evidenzbasierte Lösungen und eine tragbare Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung. Die Entscheidungsträger in der Politik stehen in der Pflicht, den Entwurf in seiner aktuellen Form nicht zu verabschieden. PM/Red
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