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Nachricht vom 01.08.2013    

Verurteilter Pfarrer arbeitet als Seelsorger im Krankenhaus

Geistlicher war wegen des Besitzes kinderpornographischer Fotos bestraft worden – Kirche räumt Fehler ein

Region. Ein katholischer Pfarrer ist seit längerem Seelsorger in einem Krankenhaus im Kreis Neuwied, obwohl er wegen des Besitzes kinderpornografische Fotos zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen seines Verdienstes verurteilt wurde.

Die Krankenhausleitung war laut eigener Aussage beim Dienstantritt des Pfarrers nicht über dessen Vorgeschichte informiert gewesen. Mit dem heutigen Wissen über seine Vergehen hätte man einer Beschäftigung am Krankenhaus wahrscheinlich nicht zugestimmt, sagt ein Verantwortlicher des Krankenhauses zum NR-Kurier. Jetzt, einige Jahre später, stellt das Krankenhaus aber die Chance zur Resozialisierung des Pfarrers in den Vordergrund seiner Überlegungen. Der Mann habe seine Strafe bekommen und sich seit seiner Versetzung ans Krankenhaus nichts zuschulden kommen lassen, vielmehr durchweg gute Arbeit geleistet. Außerdem betreibe der Pfarrer nur Erwachsenenseelsorge. Ein Kontakt zu Kindern sei ausgeschlossen.

In einem ähnlichen Fall vor kurzem in Mayen war ein katholischer Geistlicher sofort von seinen Pflichten als Krankenhausseelsorger entbunden worden, als seine pädophilen Neigungen bekannt wurden. Dieser Pfarrer ist, wie die Bistumspressestelle in Trier dem NR-Kurier auf Anfrage mitteilte, nicht entlassen worden, wie eine regionale Tageszeitung berichtete, sondern von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden.



Ähnliches ist im Fall des Krankenhausseelsorgers im Kreis Neuwied offensichtlich nicht geplant. Weder das Krankenhaus noch das Bistum in Trier sprechen davon, den Pfarrer anderweitig einzusetzen oder vom Dienst freizustellen. Der Bistums-Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg räumte dem NR-Kurier gegenüber Fehler ein. Die Kirche hätte das Krankenhaus über die Vorgeschichte des Pfarrers informieren sollen. Generell überlege man jetzt, ob Pfarrer mit pädophilen Neigungen überhaupt noch in der Seelsorge eingesetzt werden können. Die deutsche Bischofskonferenz überarbeite derzeit die Leitlinien in dieser Frage. 2013 werde das Ergebnis bekannt gegeben. Holger Kern


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