Pressemitteilung vom 04.07.2026 
Marktcheck: Verpackungen von Frühstücksprodukten halten oft nicht, was sie versprechen
Früchte, Nüsse oder Pistazien stehen auf vielen Verpackungen im Mittelpunkt. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt jedoch, dass die beworbenen Zutaten häufig nur in geringen Mengen enthalten sind und ein Blick auf die Zutatenliste sinnvoll bleibt.
Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat verschiedene Frühstücksprodukte untersucht und dabei deutliche Unterschiede zwischen Verpackung und tatsächlichem Inhalt festgestellt. Im Mittelpunkt des Marktchecks standen unter anderem Müslis, Nusscremes, Pflanzendrinks und Frischkäsezubereitungen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer vermitteln Bilder und Produktbezeichnungen häufig einen Eindruck, der sich in der Zutatenliste nicht widerspiegelt.
Vor allem Früchte wie Himbeeren oder Erdbeeren werden auf Verpackungen auffällig beworben und beeinflussen nach Angaben der Verbraucherzentrale die Kaufentscheidung. Die Analyse zeigt jedoch, dass diese Zutaten oftmals nur in kleinen Mengen enthalten sind.
Müsli enthält oft vor allem Rosinen
Besonders deutlich wurde dies bei Fruchtmüslis. Von insgesamt 44 untersuchten Produkten enthielten viele überwiegend getrocknete Trauben. Johannisbeeren, Himbeeren oder Erdbeeren fanden sich häufig erst am Ende der Zutatenliste und machten lediglich einen kleinen Anteil des Gesamtprodukts aus.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegt der durchschnittliche Fruchtanteil bei Müslis mit Rosinen bei 24 Prozent. Werden keine Rosinen verwendet, sinkt der durchschnittliche Fruchtgehalt auf etwa vier Prozent. Die auf der Verpackung hervorgehobenen Beeren stellen daher häufig nur einen kleinen Teil der enthaltenen Früchte dar.
Auch bei Nusscremes zeigen sich Unterschiede
Große Unterschiede stellten die Verbraucherschützer auch bei Nusscremes aus Erdnüssen, Haselnüssen, Mandeln oder Pistazien fest. Je geringer der Anteil der namensgebenden Nüsse ausfiel, desto höher war häufig der Zuckeranteil im Produkt. Besonders Haselnusscremes wiesen im Durchschnitt den niedrigsten Nussgehalt auf.
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Neben den Nusscremes wurden auch Mandel- und Kokosdrinks sowie Frischkäsezubereitungen untersucht. Auch hier zeigte sich eine große Spannbreite beim Anteil der beworbenen Zutaten.
Forderung nach mehr Transparenz
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale erschweren die derzeitigen europäischen Vorgaben zur Mengenkennzeichnung den direkten Vergleich verschiedener Produkte. Hersteller seien nicht in allen Fällen verpflichtet, die Menge einzelner Zutaten anzugeben.
Die Verbraucherzentrale fordert deshalb mehr Transparenz. Aus ihrer Sicht sollten grundsätzlich alle Zutaten mit einer Mengenangabe versehen werden, sofern diese eindeutig bestimmbar sind. Wird eine Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben, sollte ihr Anteil nach Ansicht der Verbraucherschützer stets angegeben werden.
Ein weiterer Aspekt des Marktchecks betrifft den Einsatz von Aromen. Etwa jedes vierte untersuchte Produkt enthielt entsprechende Zusätze. Diese können den Geschmack verstärken und den Eindruck erwecken, dass größere Mengen der beworbenen Zutaten enthalten sind. (PM/bearbeitet durch Red)
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