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Nachricht vom 03.06.2026    

Versuchter Mord in Altenkirchen – Zweifel an der Heimtücke beim Landgericht Koblenz

Von Wolfgang Rabsch

Im Prozess um einen versuchten Mord nahe dem Altenkirchener Bahnhof hat das Landgericht Koblenz die Verhandlung fortgesetzt – im Mittelpunkt stand die unter Tränen vorgetragene Aussage der ehemaligen Verlobten des Angeklagten. Die Verteidigung beruft sich auf Notwehr, während die Zeugen das Geschehen am Tattag teils widersprüchlich schilderten.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Bei der zweiten Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurde der Prozess gegen den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Altenkirchen fortgesetzt. Da der Fall durch viele Presseorgane medial begleitet wird, bei denen auch von den bedenklichen Zuständen am Bahnhof von Altenkirchen berichtet wird, kann das Thema auch klar benannt werden. In der Nähe des Bahnhofs hat sich eine Szene etabliert, in der Alkohol- und Drogenkonsum an der Tagesordnung ist. Entsprechend finden auch regelmäßig Polizeieinsätze an diesem Hotspot statt, die die Szene offenbar bisher nicht auflösen konnten. Im August 2025 kam es zum vorläufigen Höhepunkt, als es zu einer Gewalttat kam, bei der ein Mitglied der Szene beinahe ums Leben gekommen wäre.

Die Kuriere berichteten vom Prozessbeginn: ww-kurier.de/artikel/171087-versuchter-mord-in-altenkirchen---prozess-beim-landgericht-koblenz-hat-begonnen

Hängen blieb beim ersten Termin der Satz des verletzten Zeugen: „Ich bin erst in der Uniklinik in Bonn wach geworden, nach einer sechsstündigen Notoperation, die mir das Leben gerettet hat. Der Stich verletzte meine Leber und ging knapp am Herzen vorbei. Ich leide aktuell an einer posttraumatischen Belastungsstörung und benötige eine Therapie."

Inzwischen fanden zwei weitere Termine beim Landgericht Koblenz statt, in denen die zweite Strafkammer versuchte, die Hintergründe aufzuklären, die zu dieser brutalen Tat führten. Das Unterfangen gestaltet sich als schwierig, da die Zeugen gravierende Abweichungen in ihren Beobachtungen schilderten oder sich an nichts erinnern konnten oder wollten. Das war nicht verwunderlich, da auch am Tattag Drogen und Alkohol konsumiert wurden.

Der Stich mit dem Messer werde nicht bestritten, jedoch habe der Angeklagte sich in einer Notwehrsituation befunden, da er unvermittelt von dem geschädigten Zeugen attackiert worden sei, so die Einlassung der Verteidigung.

Emotionale Aussage der Ex-Verlobten des Angeklagten
In diesem Artikel soll eine Zeugenaussage hervorgehoben werden, die von starker Emotionalität geprägt war, nämlich die der ehemaligen Verlobten des Angeklagten.

In der ersten Hauptverhandlung gab der Angeklagte an, dass er nicht mehr wisse, ob er noch verlobt sei, da er von seiner Verlobten lange nichts mehr gehört habe. Demzufolge nahm die Belehrung der Zeugin zu Beginn ihrer Aussage einen größeren Zeitraum in Anspruch, da der Beziehungsstatus zu dem Angeklagten geklärt werden musste. Im Falle einer noch gültigen Verlobung hätte die Zeugin ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber dem Angeklagten. Dabei ist ein Verlöbnis als ein gegenseitiges, ernsthaftes Versprechen anzusehen, die Ehe miteinander einzugehen. Bei der Frage, ob sie denn noch mit dem Angeklagten verlobt sei, zögerte die Zeugin und entschloss sich schließlich doch, diese Frage mit Nein zu beantworten, obwohl sie dabei den Tränen sehr nahe war. Ihr Ex-Verlobter, der Angeklagte, wischte sich bei der Aussage der Zeugin ebenfalls durch das Gesicht. Auf die klare Frage des Vorsitzenden antwortete die Zeugin schließlich: „Ich werde aussagen und mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch."




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Die Zeugin schilderte das Geschehen am Tattag aus ihrer Sicht: „Hin und wieder hielt ich mich auch bei den Personen am Bahnhof auf, dort wurde immer viel getrunken und auch Drogen konsumiert. Einige Wochen vor der Messerattacke hat der geschädigte Zeuge meinem damaligen Verlobten zweimal ins Gesicht geschlagen. Der Zeuge war immer sehr provokant und aggressiv, wenn er auf Drogen war. Am Tattag ging ich auf dem ‚Trampelpfad' am Bahnhof mit zwei weiteren Frauen und meinem damaligen Verlobten, als der geschädigte Zeuge uns entgegenkam und sofort zu brüllen anfing: ‚Ich f*cke dich, ich bringe dich um. Was hast du zu meiner Freundin gesagt?' Der Mann packte meinen damaligen Verlobten am Hals und versuchte, ihn mit seiner Goldkette zu würgen, die er fest am Hals zusammenzog; die Kette zerriss jedoch bei dem Versuch, ebenso das T-Shirt meines Ex-Verlobten. Die Männer standen sich Auge in Auge gegenüber. Den Stich mit dem Messer habe ich nicht gesehen. Ich sah nur das Messer in der Hand des Angeklagten und das Blut, das aus dem Bauchbereich des Zeugen rann."

Auf Vorhalt des Vorsitzenden erklärte die Zeugin: „Der Stich mit dem Messer ist auf keinen Fall im Vorübergehen geschehen. Beide standen unmittelbar voreinander, als der Stich erfolgte. Der geschädigte Zeuge rief noch: ‚Der Wichser hat mich abgestochen.' Ich bekam Panik und bin mit dem Angeklagten und meinen Freundinnen weggegangen; unterwegs hat der Angeklagte das Messer weggeworfen."

Schwere Entscheidung, sich von dem Verlobten zu trennen
Unter Tränen berichtete die Zeugin von den Emotionen, die sie empfand, als die Polizei kam, um ihren damaligen Verlobten festzunehmen: „Ich wusste, dass unsere Beziehung zu Ende war und ich ihn nicht mehr sehen würde. Ich umarmte ihn noch einmal, bevor er abgeführt wurde. Der Angeklagte war in meiner Familie beliebt, da er sehr nett und liebevoll war. Mein Vater hatte ihm sogar die wertvolle Goldkette geschenkt."

Eine weitere Zeugin berichtete, dass sie in etwa 100 Metern Entfernung zum Tatgeschehen etwas mitbekommen habe, als sie auf ihrem Balkon eine Zigarette rauchte. Sie hörte laute Stimmen und Schreie, unter anderem brüllte jemand: „Du Arschloch, was hast du zu meiner Frau gesagt?" Wer was gemacht hatte, wer geschlagen oder gestochen hatte, konnte sie nicht sicher sagen.

Die Sitzung wurde unterbrochen und wird am 22. Juni 2026 fortgesetzt, dann werden wahrscheinlich die Sachverständigen ihre Gutachten erstatten. Die Kuriere werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.

Die Zeugin brach in Tränen aus, als sie von ihren Emotionen berichtete, als die Polizei kam, um ihren damaligen Verlobten festzunehmen.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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