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Nachricht vom 03.06.2026    

Keine Anklage wegen Ahrtal-Flut: Gericht weist Antrag ab

Die juristische Aufarbeitung der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der mindestens 135 Menschen ihr Leben verloren, bleibt weiterhin ohne strafrechtliche Konsequenzen. Eine Initiative von Hinterbliebenen, Anklagen wegen Versäumnissen im Krisenmanagement zu erzwingen, scheiterte vor dem Oberlandesgericht Koblenz.

Klageerzwingungsverfahren abgelehnt. Foto: Thomas Frey/dpa

Koblenz. Hinterbliebene der Flutkatastrophe im Ahrtal haben einen Rückschlag erlitten: Ihr Antrag auf Anklageerhebung wegen angeblicher Fehler und Versäumnisse im Krisenmanagement wurde vom Oberlandesgericht Koblenz abgelehnt. Im Fokus stand dabei der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU), gegen den die Ermittlungen bereits eingestellt worden waren. Ralph und Inka Orth, Eltern eines Opfers der Katastrophe, hatten Pföhler und dem damaligen technischen Einsatzleiter des Landkreises fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Mit ihrem im November 2025 eingereichten Klageerzwingungsantrag wollten sie erreichen, dass Pföhler und ein weiterer Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung doch noch angeklagt werden. Nach Angaben ihres Anwalts Christian Hecken geschah dies stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte.




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Was war geschehen? Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz insgesamt 136 Menschen, davon 135 im Ahrtal. Eine Person aus der Region gilt weiterhin als vermisst. Auch die Tochter der Orths, die damals 22-jährige Johanna, kam bei der Flut ums Leben. Das Ermittlungsverfahren gegen Pföhler und einen weiteren Mitarbeiter wurde Mitte April 2025 eingestellt. Eine Beschwerde der Hinterbliebenen wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober des vergangenen Jahres zurück, woraufhin sich die Antragsteller an das Oberlandesgericht wandten. Gegen dessen Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich, jedoch kann noch eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. (dpa/bearbeitet durch Red)


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