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Nachricht vom 03.06.2026    

Ermittlungen zu mutmaßlichem Sexualdelikt an Koblenzer Schule eingestellt

Nach einem mutmaßlichen Übergriff an einer Schule in Koblenz haben die Ermittlungsbehörden die Untersuchungen gegen zwei Verdächtige eingestellt. Ein 20-Jähriger bleibt jedoch wegen eines anderen Falls in Untersuchungshaft.

Oberverwaltungsgericht Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa

Koblenz. Im Fall eines mutmaßlichen Sexualdelikts an einer Koblenzer Schule wurde das Verfahren gegen einen 20-jährigen Mann eingestellt. Anfang Mai war ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden, da er im Verdacht stand, an einer Elfjährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, dass auch die Ermittlungen gegen einen 18-jährigen mutmaßlichen Mittäter beendet wurden. Der 20-Jährige verbleibt jedoch in Untersuchungshaft aufgrund eines weiteren Vorwurfs: Er steht im dringenden Verdacht, Mitte April ein zwölfjähriges Mädchen in Koblenz vergewaltigt zu haben.

Der Vorfall an der Schule soll sich Ende April auf einer Toilette ereignet haben und betrifft einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf eine Elfjährige. Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Tatverdacht gegen beide Beschuldigte könne nicht aufrechterhalten werden. Zeugenaussagen erwiesen sich als nicht ausreichend belastbar, und die Auswertung von Handydaten zeigte, dass sich die Beschuldigten zur Tatzeit nicht am Tatort befanden. Beide verfügten über durch Zeugen bestätigte Alibis, und es gab keine kriminaltechnischen Spuren, insbesondere DNA-Spuren, die auf die beiden hindeuteten.




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Das Verfahren wird nun gegen Unbekannt weitergeführt. Trotz der starken Belebtheit der Schule zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt fanden sich keine Zeugen, die sachdienliche Angaben machen konnten. Daher lässt sich das Geschehen während der Pausenzeit nicht sicher verifizieren. Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen bezüglich des Schulvorfalls wurde aufgehoben, und gegen den 18-Jährigen bestand nie ein dringender Tatverdacht.

Die Ermittler bitten die Öffentlichkeit, sich nicht an Spekulationen in sozialen Netzwerken zu beteiligen. "Die gesetzliche Unschuldsvermutung ist zu respektieren", betonten Staatsanwaltschaft und Polizei. Wer strafbare Inhalte postet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es gebe derzeit keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche an Koblenzer Schulen. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel  
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