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Pressemitteilung vom 31.05.2026    

Wahlplakate in Neuwied: Gericht prüft Klage

Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz stand am Freitag (29. Mai 2026) ein Streit um Wahlplakate in Neuwied auf dem Plan. Im Kern ging es um eine rückwirkend geänderte Erlaubnis und den Vorwurf ungleicher Regeln im Wahlkampf. Das Gericht äußerte Kritik, sah aber auch formale Hürden.

Symbolbild.

Neuwied. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fand am Freitag (29. Mai) die mündliche Verhandlung zur Klage von "Ich tu’s, die Bürgerinitiative e.V." gegen die Stadt Neuwied statt. Thema war eine rückwirkende Änderung der Sondernutzungserlaubnis für Wahlplakate während des Oberbürgermeisterwahlkampfs.

Auslöser war ein Verstoß gegen Plakatgrößen
Ausgangspunkt des Verfahrens war, dass ein Kandidat, der damalige Amtsinhaber, gegen die ursprünglich festgelegten Vorgaben zur Größe der Wahlplakate verstoßen hatte. Nach dem Verstoß änderte die Stadtverwaltung die Regelung rückwirkend und erlaubte größere DIN A0 Plakate.

Gericht sieht ungewöhnliche Abläufe
Zu Beginn der Verhandlung machte die vorsitzende Richterin deutlich, dass das Vorgehen der Stadtverwaltung aus Sicht des Gerichts Fragen aufwerfe. Sie bewertete die Abläufe als ungewöhnlich und erklärte, die Bedenken der klagenden Initiative seien nachvollziehbar. Kritisch wirke aus Sicht des Gerichts, wenn ein Verstoß gegen bestehende Vorgaben nachträglich durch die Änderung dieser Vorgaben ausgeglichen werde.

Kritik gab es auch an der Bekanntmachung der geänderten Regelung zur Wahlplakatierung. Nach Einschätzung des Gerichts sei sie nicht aktiv veröffentlicht worden. Nach Darstellung der Klägerseite sei die Änderung erst nach mehrfachen Nachfragen und zu einem späten Zeitpunkt bekannt gemacht worden.




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Formale Gründe könnten Klage scheitern lassen
Trotz der geäußerten Kritik stellte die Richterin in der Verhandlung in Aussicht, dass die Klage voraussichtlich aus formalen Gründen abgewiesen werden müsse. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Initiative entweder während des laufenden Wahlkampfs einen Eilantrag auf Entfernung der übergroßen Plakate stellen oder nach der Wahl das Wahlergebnis anfechten müssen.

Die Vertreter der Initiative hielten dem entgegen, ein konkreter Nachweis über die Auswirkung einer Ungleichbehandlung auf das Wahlergebnis lasse sich kaum führen. Ziel der Klage sei vielmehr eine grundsätzliche Feststellung gewesen, dass das Verhalten der Stadtverwaltung in diesem speziellen Fall nicht den demokratischen Grundsätzen der Gleichbehandlung im Wahlkampf entsprochen habe. Zudem warnte die Initiative davor, dass derartige Vorgänge das Vertrauen in die rechtmäßige Durchführung demokratischer Prozesse beeinträchtigen könnten. Es gehe auch darum, vergleichbare Situationen künftig zu verhindern.

Der Rechtsbeistand der Stadt Neuwied verwies in der Verhandlung überwiegend auf die formalen rechtlichen Aspekte des Verfahrens. Gleichzeitig bezeichnete er die Abläufe als unglücklich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz soll in den kommenden Wochen zugestellt werden. (PM/bearbeitet durch Red)


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