Pressemitteilung vom 28.05.2026 
Kein Vorsitz für AfD-Politiker in Landtagsausschüssen?
Die Bildung von Ausschüssen im rheinland-pfälzischen Landtag sorgt in der kommenden Woche für besondere Aufmerksamkeit. Der Grund: Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen wollen keine AfD-Politiker als Vorsitzende unterstützen.
Mainz. Neben der SPD-Fraktion haben auch die Fraktionen von CDU und Grünen beschlossen, keine AfD-Politiker bei der Besetzung von Vorsitzposten in den Fachausschüssen des rheinland-pfälzischen Landtages zu unterstützen. Obwohl die AfD bei der Landtagswahl am 22. März ihr Ergebnis mehr als verdoppelt hat und mit 19,5 Prozent der Stimmen zur größten Oppositionsfraktion wurde, wird sie voraussichtlich keinen Ausschussvorsitz stellen können, wenn sich die Ausschüsse am kommenden Dienstag, dem 2. Juni, konstituieren.
Die CDU teilte am Morgen mit, dass man keinen AfD-Kandidaten wählen werde. Diese Entscheidung sei nach Beratungen innerhalb der Fraktion und der Koalition getroffen worden. Alexander Schweitzer, der neue Vorsitzende der SPD-Fraktion und ehemalige Ministerpräsident, hatte bereits am Mittwoch angekündigt, dass seine Fraktionskollegen nicht bereit seien, Vertreter der AfD in eine Vorsitzposition zu bringen. "Es steckt eine Überzeugung dahinter", betonte er.
Auch die Grünen-Fraktion unter der Führung von Katrin Eder lehnt die Vorschläge der AfD ab, unabhängig von den vorgeschlagenen Personen. Ihrer Meinung nach ist die AfD eine rechtsextreme Partei, deren Mitglieder im Landtag rechtsextreme Positionen unterstützen oder zumindest in Kauf nehmen.
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Im rheinland-pfälzischen Landtag werden insgesamt 14 Ausschüsse gebildet. Die Verteilung der Vorsitzposten richtet sich nach der Stärke der Fraktionen im Landtag. Demnach stehen der CDU sechs, der SPD vier und der AfD drei Ausschüsse sowie den Grünen einer zu. Im Zugriffsverfahren können sich die Fraktionen in Reihenfolge ihrer Stärke für Ausschüsse entscheiden, in denen sie den Vorsitz übernehmen möchten. Der AfD steht es zu, Kandidaten für den Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturausschuss zu benennen.
Sollte ein Kandidat nicht gewählt werden, übernimmt der Stellvertreter kommissarisch dessen Aufgaben. Das Benennungsrecht bleibt jedoch während der gesamten Legislaturperiode bei der ursprünglich berechtigten Fraktion. Sie kann entweder denselben oder einen anderen Kandidaten erneut vorschlagen. Es ist auch möglich, dass ein Ausschuss ohne eigentlichen Vorsitzenden bleibt. (dpa/bearbeitet durch Red)
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