Aktualisiert: Verbindung zwischen dem Unfall Ransbach-Baumbach und toter Frau aufgedeckt
Am Sonntagmorgen (17. Mai 2026) kam es zwischen Ebernhahn und Ransbach-Baumbach zu einem heftigen Aufprall eines Pkw gegen einen Baum. Der Fahrer erlitt dabei schwere Verletzungen. In Ebernhahn wurde ebenfalls am Vormittag eine Frauenleiche gefunden, die möglicherweise mit dem Unfall in Zusammenhang steht.
Ransbach-Baumbach/Ebernhahn. Am Sonntagmorgen (17. Mai), gegen 9.05 Uhr, kam es zwischen Ebernhahn und Ransbach-Baumbach zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein silbergrauer Peugeot fuhr von Ebernhahn und der Unterführung der A 3 auf der L 300 in Richtung Ransbach-Baumbach. Aus bislang noch ungeklärter Ursache kam der Pkw auf gerader Strecke nach links von der Straße ab.
Auf Höhe der Einfahrt "Concordiastraße" prallte der Wagen frontal gegen einen Baum. Das Fahrzeug wurde dabei komplett zerstört. Der 69-jährige Fahrer wurde dabei sehr schwer verletzt und mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Koblenz gebracht. Sein Zustand ist kritisch und die Ärzte versuchen, den Mann zu retten.
Neben dem Rettungshubschrauber waren die Freiwillige Feuerwehr Ebernhahn, der Löschzug Siershahn und der Löschzug Dernbach sowie die Polizei im Einsatz. Die Polizei hatte die Ermittlungen aufgenommen, um die Unfallursache zu klären. Die L 300 blieb stundenlang komplett gesperrt.
Steht der Fund einer Frauenleiche im Zusammenhang?
In Ebernhahn wurde ebenfalls am Vormittag in räumlicher und zeitlicher Nähe eine leblose weibliche Person aufgefunden.
Die näheren Todesumstände der Frau sind ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit wird ein Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen geprüft. Laut Polizei ist ein gewaltsamer Tod der Frau nicht auszuschließen.
Die Kriminaldirektion Koblenz hat die Ermittlungen übernommen. Polizei und Staatsanwaltschaft machen aufgrund der andauernden Ermittlungen derzeit keine ergänzenden Angaben zu diesem Vorgang.
Zusammenhang zwischen verunfallten Mann und toter Frau
Gegen den 69-jährigen Unfallfahrer hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Bei der Verstorbenen handelt es sich um seine von ihm getrennt lebende Ehefrau.
Dem Beschuldigten, der zuletzt im Westerwaldkreis wohnte, wird vorgeworfen, die Frau bei einem Spaziergang mit einem Hammer angegriffen und tödliche Kopfverletzungen verursacht zu haben. Anschließend soll er sich mit seinem Pkw vom Tatort entfernt und in suizidaler Absicht frontal gegen einen Baum gefahren sein. Dabei erlitt er schwerste Verletzungen und befindet sich derzeit in einem Krankenhaus in Koblenz.
Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Aufgrund seiner schweren Verletzungen ist der Beschuldigte momentan weder haft- noch vernehmungsfähig. Sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt, soll ihm der Haftbefehl verkündet werden. Bis dahin wird er im Krankenhaus von der Polizei bewacht.
Tatwerkzeug im Auto
Der dringende Tatverdacht stützt sich maßgeblich darauf, dass nach dem Unfall das blutverschmierte mutmaßliche Tatwerkzeug im Fahrzeug des Beschuldigten gefunden wurde. Auch die sonstige Spurenlage bestätigt den Verdacht.
Die Ermittlungen zur genauen Klärung des Tatablaufs und des Tatmotivs dauern an. Es wird geprüft, ob der Beschuldigte zur Tatzeit schuldfähig war und ob die Tat als Mord einzustufen ist. Dazu wurden Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen durchgeführt. Eine Obduktion der Verstorbenen wurde angeordnet, deren Ergebnisse in den kommenden Tagen erwartet werden.
Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter www.telefonseelsorge.de. (PM/Red)
Mehr dazu:
Blaulicht
Feedback: Hinweise an die Redaktion
| Alle Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder): |
|
|
|
|
|
|





















