Pressemitteilung vom 08.05.2026 
Koblenzer Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier
Am 6. Mai 2026 führte der Zoll eine umfassende Kontrolle in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Dabei wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, die nun genauer untersucht werden sollen.
Koblenz. Am 6. Mai hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. In dieser Branche gelten besondere Vorschriften, wie die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren, das Führen von Stundenaufzeichnungen und die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Arbeitstag.
Die FKS überprüft auch, ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde eingehalten wird. Frühere Kontrollen zeigten, dass der Mindestlohn oft durch unzureichende Entlohnung von Überstunden oder Fahrzeiten unterschritten wird.
Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 80 Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Sie überprüften über 260 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Dabei stellte die FKS zahlreiche Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.
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In mehreren Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Zudem gibt es bei vielen der festgestellten Fälle den Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also Schwarzarbeit.
"Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir unter anderem den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde", erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz. (PM/Red)
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