Pressemitteilung vom 08.05.2026 
Aktualisiert: Zwei Geiseln in Sinzig befreit - Täter geflüchtet
In der Innenstadt von Sinzig hat sich am Morgen des 8. Mai 2026 eine dramatische Geiselnahme ereignet. Die Polizei ist vor Ort und hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu bewältigen. Spezialkräfte betraten die Bank.
Sinzig. In einer Volksbankfiliale in Sinzig läuft noch immer ein Großeinsatz der Polizei aufgrund einer Geiselnahme. Spezialkräfte der Polizei betraten die Bank sowie die dazugehörigen Wohneinheiten, um nach möglichen Tätern zu suchen.
Dabei wurden zwei Personen unverletzt aus dem verschlossenen Tresorraum befreit.
Der oder die Täter hatten sich nach dem Einschließen der Geiseln auf unbekanntem Weg vom Tatort entfernt. Die Polizei betont, dass der Schutz möglicher Opfer von Beginn der Lage an höchste Priorität hatte.
Zuvor wurde im Pfarrheim St. Peter eine Rettungsstation aufgebaut, wie eine dpa-Reporterin vor Ort berichtete. Es werden rollbare Liegen vorbereitet. Einem Sprecher zufolge handelte es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Während der Geiselnahme in Sinzig hat der Kreis Ahrweiler eine Betreuungsstelle für betroffene Anwohner der Volksbank eingerichtet. Menschen, die im Absperrbereich in der Innenstadt leben und momentan nicht in ihre Wohnung zurückkönnen, können sich in der Mensa der Barbarossaschule aufhalten, teilte der Kreis mit.
Die Einsatzkräfte sind mit einem Großaufgebot vor Ort. Das Gebiet rund um die Bankfiliale mitten in Sinzig wurde weiträumig abgesperrt. Für die Bevölkerung außerhalb des abgesperrten Gebiets bestehe keine Gefahr. Innerhalb der Sperrzone befänden sich Bewohner in ihren Häusern, die sie nicht verlassen sollten, heißt es bei der Polizei.
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War es wirklich eine Geiselnahme?
Nachdem die Polizei nach stundenlangem Warten zwei Menschen aus einem verschlossenen Raum befreit hat, laufen die Ermittlungen zur Tat und dem genauen Ablauf. "Wir sind über den Tag von einer Geiselnahme ausgegangen", sagte ein Polizeisprecher. Ob die Tat mit den aktuellen Erkenntnissen weiterhin so bezeichnet werden könne, müsse geklärt werden. Ein Tatbestand sei Freiheitsberaubung. Ob auch Raub dazuzuzählen sei, gab der Sprecher nicht an. Bislang ist sogar unklar, ob die Täter mit Beute geflüchtet sind.
Der Unterschied zwischen einer Geiselnahme und Freiheitsberaubung liegt vor allem in der zusätzlichen Nötigungskomponente und den Forderungen, die bei einer Geiselnahme hinzukommen.
Weitere Details sind in Vorbereitung. (PM/dpa/bearbeitet durch Red)
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