Pressemitteilung vom 01.05.2026 
Gutachter in Strafprozessen: Schlüsselrolle bei der Schuldfähigkeitsprüfung
In Rheinland-Pfalz spielen psychiatrische Gutachten eine entscheidende Rolle in Strafprozessen, insbesondere bei schweren Delikten. Die Auswahl und das Zusammenspiel von Sachverständigen und Gerichten sind dabei von großer Bedeutung.
Mainz. Ob es sich um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein oder andere schwere Straftaten handelt - bei Prozessen zu Sexual- oder Tötungsdelikten sowie bei Überlegungen zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist ein Sachverständigengutachten unerlässlich. Auch bei Tätern mit Suchterkrankungen, die möglicherweise in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden könnten, wird ein Gutachten eingeholt.
Aktuell prüft die Staatsanwaltschaft Zweibrücken, ob Anklage gegen einen 26-jährigen Griechen erhoben wird, der den Zugbegleiter Serkan Çalar getötet haben soll. Der Fall würde vor dem Landgericht Zweibrücken verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags und hat bereits einen Gutachter beauftragt. Richter Andreas Herzog vom Landgericht hat den Gutachter kontaktiert, um dessen Verfügbarkeit zu klären.
Eile ist geboten: Das Gericht kann einen eigenen Gutachter wählen, muss jedoch zügig handeln, besonders wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft ist. Nach sechs Monaten ohne Hauptverhandlung prüft das Oberlandesgericht, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt. Meistens vertrauen die Gerichte auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft. "Wenn ich keine schnellen Verhandlungstermine finde, weil Gutachter und Verteidiger nicht zusammenkommen, suche ich eher einen neuen Verteidiger als einen neuen Gutachter", erklärt Herzog.
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Gefahr der Nähe: Die meisten Gutachter sind Fachärzte für Psychiatrie oder haben zusätzliche Qualifikationen in forensischer Psychiatrie. Susanne Thomas, Vorsitzende Richterin am Landgericht Kaiserslautern, weist darauf hin, dass die langjährige Zusammenarbeit mit denselben Gutachtern sowohl Vor- als auch Nachteile birgt. "Es besteht die Gefahr einer gewissen Nähe", warnt sie.
Gutachter als Gehilfe des Gerichts: Professor Wolfgang Retz von der Universitätsmedizin Mainz betont, dass Gutachter medizinische Fakten verständlich darlegen, um die richterliche Überzeugungsbildung zu unterstützen. "Das Gericht muss begründen, warum es juristisch dem Gutachten folgt oder nicht", ergänzt Wolfgang Weissbeck, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Auf Mitarbeit angewiesen: Ein Gutachten muss Standards und Mindestanforderungen erfüllen und beginnt mit dem Auftrag, gefolgt von Aktenstudium und Gesprächen. Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, mit dem Gutachter zu sprechen, was die Arbeit erschweren kann. "Die Sorge, es würden häufig Personen als vermindert schuldfähig eingeschätzt, teile ich nicht", sagt Herzog. (dpa/bearbeitet durch Red)
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