Oberverwaltungsgericht bestätigt Neuwieder Stadtratsbeschluss und weist Klage der AfD zurück
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen wichtigen Beschluss des Neuwieder Stadtrats zur Besetzung von Beiräten bestätigt. Eine Klage der AfD-Fraktion wurde abgewiesen und die Rechtsauffassung der Stadt gestärkt.
Neuwied. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag mehrerer Mitglieder der AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat abgelehnt. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Stadtrats, dass jede Fraktion einen Vertreter in den Beirat für Migration und Integration sowie den Seniorenbeirat entsenden kann - unabhängig davon, ob es sich um ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger handelt.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob in diesen Beiräten überwiegend Ratsmitglieder vertreten sein müssen. Das Gericht stellte klar, dass für Beiräte andere Regeln gelten als für Ausschüsse. "Der OVG-Beschluss schafft Klarheit und bestätigt unseren Kurs", sagte Oberbürgermeister Jan Einig. "Wir wollen Menschen für die Mitarbeit in unserer Stadt gewinnen und ihnen Verantwortung übertragen - genau dafür sind unsere Beiräte da."
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Das Gericht fand keine formellen Beanstandungen bei der Beschlussfassung. Der Stadtratsbeschluss wurde ordnungsgemäß gefasst und durfte in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung oder die Geschäftsordnung des Stadtrats liegt nicht vor. Red
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