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Nachricht vom 25.04.2026    

Nicole nörgelt . . . über Justitia in Schwierigkeiten

Von Nicole

GLOSSE | Ein Polizist wird bei einem Tankstellenraub wegen ein paar Hundert Euro eiskalt ermordet, die flüchtende Aushilfe wird von den Kugeln in den Rücken getroffen und was bleibt, ist Fassungslosigkeit.

Symbolfoto (GDJ/Pixabay)

GLOSSE! Fassungslosigkeit über ein Gutachten, das dem 19-jährigen Täter verminderte Schuldfähigkeit, beziehungsweise teilweise Schuldunfähigkeit wegen angeblicher Traumata bescheinigt und die Familie des Polizisten ohne ihren Ehemann und Vater zurücklässt. Am Ende steht eine Richterin, die öffentlich bedroht und an den Pranger gestellt wird, der vorgeworfen wird, sie sei bestechlich und habe den Polizistenmörder davonkommen lassen. Doch ist es die Lösung, jetzt eine einzelne Person, die sich an die Prozessordnung und das Rechtssystem in Deutschland gehalten hat, mit dem Tod zu bedrohen? Oder muss man vielleicht das System hinterfragen, das solche Urteile möglich macht?

Recht versus Gerechtigkeit
Die Verurteilung wegen schweren Raubes und Unterbringung in einer Psychiatrie für Straftäter löst in der Gesellschaft sehr kontroverse Gefühle aus und das zu Recht, denn mit Gerechtigkeit hat das nun einmal wirklich nichts zu tun. Sie beruht allerdings auf geltendem Recht. Die Begründung, dass der Täter auf Grund seiner paranoiden Schizophrenie Angst gehabt habe, die Polizisten wollten ihn töten, ist mit Sicherheit für die Angehörigen, die einen geliebten Menschen verloren haben, und die Polizisten, die einen aus ihrer Mitte zu Grabe tragen müssen, wie ein Schlag ins Gesicht. Und sie wirft die Frage auf, ob es nicht doch eher Mord ist, wenn man einem am Boden liegenden Beamten ins Gesicht schießt. Das ist keine Notwehr, das ist ganz klar Tötungsabsicht. Und wenn die Angst des Täters angeblich der Auslöser war, dann muss hier auch die Frage erlaubt sein, warum dann die flüchtende, unbewaffnete Aushilfe in den Rücken geschossen wurde? Spätestens hier kann von Bedrohung kaum mehr die Rede sein. Eindeutig ist, dass Recht und Gerechtigkeit nur ganz selten miteinander Hand in Hand gehen.

Die Sicherheit der Bevölkerung
Die Unterbringung des nach Jugendstrafe verurteilten Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus dient nach Angaben von Experten demnach eher der Sicherheit der Bevölkerung als eine Haftstrafe wegen Totschlags oder Mordes. Auch das kann man durchaus mit gemischten Gefühlen sehen, denn nach der Sicherheit des getöteten Polizisten und der Zukunft seiner Witwe mit zwei Kindern fragt ja schließlich auch niemand. Während der Täter jetzt mit Steuergeldern wahrscheinlich lebenslang in einem psychiatrischen Krankenhaus therapiert wird, muss die Polizistenwitwe sehen, wie sie zwei Kinder ohne den so wichtigen Vater mit einer Witwenrente durchbringt.



Der gerichtspsychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit, nachdem im Prozess zahlreiche Zeugen ausgesagt hatten, der Angeklagte leide unter Ängsten und Wahnvorstellungen. Gerade unter diesem Aspekt stellt sich weiterhin die Frage, warum bei so einer schweren Erkrankung nicht schon längst eine entsprechende Behandlung oder Unterbringung angeordnet wurde? Nein, erst muss ein junger Polizist sterben, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Durchaus verständlich ist auch das Entsetzen der Polizeigewerkschaft und der Kollegen, denn wie soll sich das Exekutivorgan dieses Rechtsstaates noch sicher fühlen, wenn es durch die Judikative und die Legislative nicht entsprechend geschützt wird? Und ist es nicht ein Freibrief für andere Tankstellen- oder sonstige Räuber, ungehemmt auf Polizisten oder anderes Wachpersonal zu schießen, wenn man dann wegen Traumata schuldunfähig ist? Schließlich hat ja jeder dritte Jugendliche heute bereits in der Pubertät oder früher eine psychiatrische Diagnose.

In diesem Sinne, komme ich beim Nachdenken über diesen Fall zu keiner vernünftigen Lösung und das macht mich traurig und bestürzt. Denn diejenigen, die für uns alle mit dem Leben einstehen, gehören einfach auch besser durch dieses System geschützt.

Ihre Nicole

Definition einer Glosse
Als Glosse wird ein kurzer journalistischer Text bezeichnet, in dem sich der Autor mit aktuellen Nachrichten auf satirische Art und Weise auseinandersetzt. Die Themen einer Glosse können sowohl gesellschaftlich wichtig als auch witzig oder kurios sein.


Mehr dazu:   Nicole nörgelt  
Lokales: Puderbach & Umgebung
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