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Nachricht vom 10.07.2012    

Arbeitszeitgesetz betrifft Ehrenamt nicht

Erwin Rüddel informiert: Feuerwehr und THW müssen sich nicht an 48-Stunden-Regel halten

Kreis Neuwied. „Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren oder andere ehrenamtlich tätige Personen im Landkreis Neuwied können aufatmen. Sie werden auch zukünftig ihrem ehrenamtlichen Engagement im gewohnten Umfang ohne Einschränkungen nachgehen können. Denn sie gelten auch weiterhin nicht als Arbeitnehmer und fallen damit nicht unter das Arbeitszeitgesetz“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Dies, so der Christdemokrat, sei das Ergebnis einer erfolgreichen Intervention der Politik, zu angeblichen Plänen der Europäischen Kommission. Die sahen vor, die bestehenden Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern oder eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden einzuführen. Dagegen hatte Rüddel intervenierend argumentiert: „Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und dürfen auch in Zukunft nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.“

Der heimische Abgeordnete war schon frühzeitig um Klärung bemüht und führte in diesem Zusammenhang an, dass in der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder in anderen Hilfsorganisationen und Initiativen die EU-Pläne absurde Konsequenzen zur Folge gehabt hätten, die jegliches ehrenamtliche Engagement gefährdeten.

Die EU-Pläne zielten nämlich darauf ab, auch ehrenamtliche Hilfsorganisationen in die europäische Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen. Angesichts einer zulässigen Höchstarbeitszeit hätte das zur Folge gehabt, dass auch ehrenamtlich geleistete Stunden auf die Wochenarbeitszeit angerechnet würden. Für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen, die 40 Stunden in ihrem Beruf arbeiten, blieben dann maximal nur noch acht Stunden pro Woche für das Ehrenamt.



Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war über die angeblichen Bestrebungen der EU in Sorge und hatte sich diesbezüglich mit einem Schreiben an den zuständigen Kommissar László Andor gewandt. „Nach dessen Antwort“, so Erwin Rüddel, „ist die Sorge hinsichtlich der Überlegungen der Europäischen Kommission zum Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtline aus meiner Sicht ausgeräumt.“



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