Pressemitteilung vom 23.04.2026 
Oberverwaltungsgericht bestätigt Kastration von Canadian Sphynx-Katzen wegen Qualzucht
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Entscheidung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur chirurgischen Kastration zweier Katzen der Rasse Canadian Sphynx bestätigt. Die Maßnahme wurde aufgrund fehlender funktionsfähiger Tasthaare als notwendig erachtet.
Koblenz. In einem Eilrechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Montag (13. April) die Anordnung zur chirurgischen Kastration zweier Canadian Sphynx-Katzen durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach für rechtmäßig erklärt. Die Antragstellerin, die eine Hobby-Zucht dieser weitgehend haarlosen Katzenrasse betreibt, hatte gegen diese Anordnung geklagt.
Die Entscheidung basiert auf § 11b des Tierschutzgesetzes, das es den Behörden erlaubt, das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anzuordnen, wenn züchterische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass Nachkommen erblich bedingt wichtige Körperteile fehlen oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen - ein Fall der sogenannten Qualzucht.
Fehlende Vibrisse schränken Tiere erheblich ein
Wie das Verwaltungsgericht zuvor feststellte, trifft dies auf die beiden Katzen zu, da sie nicht über funktionsfähige Vibrissen verfügen (die Kuriere berichteten). Diese Tasthaare sind essenziell für die Orientierung im Dunkeln, das Fangen von Beute, die Untersuchung von Gegenständen und die Aufnahme sozialer Kontakte. Das Fehlen dieser Haare schränkt das arttypische Verhalten der Tiere erheblich ein und führt zu andauerndem Leiden.
Die Antragstellerin hatte eine chemische, reversible Kastration vorgeschlagen, doch das Gericht entschied, dass diese aufgrund ihrer temporären Wirkung keine gleichwertige Alternative darstellt. Zudem bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Anordnung, um weitere Tierschutzverstöße zu verhindern. (PM/Red)
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