Pressemitteilung vom 16.04.2026 
Taxifahrer verliert über 100.000 Euro an die Behörden
Ein Taxifahrer aus Rheinland-Pfalz muss sich damit abfinden, dass er eine große Summe Bargeld nicht zurückerhält, obwohl die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden.
Mainz. Mehr als 100.000 Euro hat das Landeskriminalamt bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung eines Taxifahrers sichergestellt, der im Verdacht stand, in Drogenkriminalität verwickelt zu sein. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied nun, dass der Mann das Geld nicht zurückbekommt, obwohl die Ermittlungen eingestellt wurden.
Das Bargeld wurde in verschiedener Stückelung und teilweise in Tüten, Geldbörsen, Kartons oder lose in der Wohnung des Mannes gefunden. Trotz der eingestellten Ermittlungen behielt das LKA das Geld ein, da Zweifel am rechtmäßigen Eigentum bestanden, erklärte das Gericht. "Der Kläger habe weder die Herkunft der großen Bargeldsumme nachgewiesen, noch einen plausiblen Verwendungszweck erklären können - zumal er als angestellter Taxifahrer nur über ein sehr geringes Einkommen verfüge."
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Aufgrund dieser Umstände sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Mann nicht der rechtmäßige Eigentümer des Geldes sei. Er konnte keine schriftlichen Aufzeichnungen vorlegen und es sei unklar, warum er die Summe nicht auf ein Bankkonto eingezahlt habe. (dpa/bearbeitet durch Red)
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