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Pressemitteilung vom 15.04.2026    

Steuerbegünstigung von Vereinen wird erneut überprüft

Viele steuerbegünstigte Vereine müssen sich in den kommenden Monaten erneut mit dem Finanzamt befassen. Im Mittelpunkt steht die turnusmäßige Prüfung der Voraussetzungen für Steuerbefreiungen. Dabei gelten feste Fristen und klare Vorgaben für die Abgabe.

Symbolbild. (KI-generiert)

Neuwied. Finanzämter prüfen alle drei Jahre, ob steuerbegünstigte Vereine weiterhin die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen erfüllen. Betroffene Vereine erhalten dazu ein Informationsschreiben, mit dem sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.

Für die Steuererklärung müssen der Vordruck "KSt 1" mit "Anlage Gem" sowie unter anderem Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Vereine ist 31.07.2026. Eine Fristverlängerung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Elektronische Abgabe über Mein ELSTER
Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über "Mein ELSTER" unter www.elster.de einzureichen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet das Landesamt für Steuern unter www.lfst.rlp.de. Dort ist sie unter "Elster > Klickanleitungen > Mein ELSTER für Vereine" zu finden.




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Vereinfachte Prüfung bei geringen Einnahmen
Vereine mit geringen Einnahmen, also steuerpflichtigen Umsätzen unter 25.000 € jährlich, können in Rheinland-Pfalz eine vereinfachte Überprüfung nutzen. In diesem Fall genügt zusätzlich der vollständig ausgefüllte Vordruck "Gem 1 – Anlage". Dieser ist unter www.lfst.rlp.de im Bereich "Information> Vereine >Vordrucke > Sonstige Vordrucke" abrufbar.

Kassenberichte sind in diesem Fall zunächst nicht erforderlich. Geschäftsberichte oder Tätigkeitsberichte müssen jedoch immer abgegeben werden.

Weitere Informationen online
Eine ausführliche Presseinformation zu diesem Thema findet sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern unter: https://lfst.rlp.de/nachrichten-1 (PM FA Neuwied/bearbeitet durch Red)


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