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Nachricht vom 27.03.2026    

Mordvorwurf in Neuwied – Strafkammer des Landgerichts Koblenz verhandelt

Von Wolfgang Rabsch

Am Donnerstag, 26. März begann vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Verfahren, bei dem der Vorwurf des Mordes erhoben wird. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und wurde in Handfesseln durch Justizwachtmeister in den Sitzungssaal geführt.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Die Zusammenfassung der Anklage, so wie sie von der Pressestelle des LG Koblenz zugesandt wurde
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-jährigen Angeklagten vor, als Heranwachsender einen anderen Menschen heimtückisch ermordet zu haben. In der Nacht vom 25.10. auf den 26.10.2025 sollen der Angeklagte, der später Getötete und weitere Personen zusammen in einer Wohnung gefeiert haben. Es soll zu Unstimmigkeiten gekommen sein. Während sich der später Getötete und eine andere Person zwischenzeitlich außerhalb der Wohnung befunden haben, soll der Angeklagte die Tötung beschlossen und sich mit einem Messer bewaffnet haben. Dieses soll der Angeklagte nicht sichtbar in seinem Hosenbund versteckt haben. Nach Rückkehr der beiden Personen in die Wohnung soll es zunächst zu Handgreiflichkeiten des später Verstorbenen gekommen sein. Der Angeklagte soll sodann planmäßig das versteckte Messer gezogen und auf den später Verstorbenen mit Tötungsabsicht eingestochen haben. Dieser erlag in der Folge seinen Verletzungen. Bei dem Angeklagten ergab die etwa drei Stunden später entnommene Blutprobe 1,27 Promille.

Nach Verlesen der Anklageschrift erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Groß, dass im Vorfeld der Hauptverhandlung keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden hätten.

Rechtsanwältin Marion Faust, die dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin zur Seite steht, erklärte, dass der Angeklagte Angaben zu seiner Person tätigen werde. Eine schriftliche Einlassung zu den Tatvorwürfen werde er verlesen.

Schlimme Kindheit und Flucht vor dem Militär
Der Angeklagte schilderte traumatische Erlebnisse aus seiner Kindheit, da er von seinem Stiefvater regelmäßig schwere Prügel bekommen habe. Seine Mutter sei ebenfalls von ihm schwer misshandelt worden. Schließlich wäre er von seiner Großmutter aufgenommen worden, er habe nach dem neunten Schuljahr eine Lehre zum Konditor und Koch begonnen. Als er wegen des Krieges in der Ukraine mit 17 Jahren gemustert worden sei, habe er die Ukraine verlassen, um nicht zum Militär eingezogen zu werden. Er sei zunächst für einen Monat in die Niederlande gegangen, um dann in Deutschland zu leben. Bei der Schwester seines besten Freundes sei er zunächst in Neuwied untergekommen. Mit 14 Jahren habe er bereits in der Ukraine begonnen Alkohol zu trinken, Wodka und Bier, anfangs wenig, dann immer mehr, und auch Marihuana konsumiert.




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Rechtsanwältin Faust ließ sich sodann für den Angeklagten zur Sache ein.

Heimtückischer Mord wird bestritten
In der Tatnacht wollte der Angeklagte mit Freunden in seinen Geburtstag hineinfeiern. Sie begannen schon nachmittags Alkohol zu trinken, die Stimmung sei gut gewesen. Im Laufe des Abends habe man einen nahegelegenen Park aufgesucht. Dort wäre es zu einem Streit gekommen. Deshalb seien der Angeklagte und die Freundin wieder zur Wohnung gegangen, sein Freund und eine Bekannte seien noch im Park geblieben. Der Lebensgefährte, das spätere Opfer, soll dann später in der Nacht versucht haben, in die Wohnung zu gelangen. Da eben nicht geöffnet wurde, begann er vor der Tür Krach zu schlagen, bis er doch eintreten konnte. Dort hätte der Mann sofort auf den Angeklagten heftig eingeschlagen, ihn auch mit den Füßen getreten, gegen den Kopf, Bauch und Beine. Er wäre ihm körperlich sehr überlegen gewesen. Darum habe er große Angst gehabt. Zumal er wusste, dass der Angreifer in Moldawien zu neun Jahren Haft verurteilt worden war, weil er seine damalige Partnerin fast zu Tode misshandelt hatte. Um der Haft zu entkommen, sei er in die Bundesrepublik eingereist. Der Mann habe plötzlich ein Messer in der Hand gehabt, der Angeklagte ebenfalls. Wie er an das Messer gekommen sei, könne er nicht sagen. Er habe sich mit dem Messer nur den Angreifer vom Leib halten und eigentlich nur ins Bein stechen wollen, um ihn abzuwehren. Warum er genau das Herz des Opfers getroffen habe, könne er sich nicht erklären.

Reue des Angeklagten
Der Angeklagte: “Es tut mir sehr leid, was passiert ist, und ich bereue es jede Minute. Ich kann mich aber an genaue Einzelheiten nicht erinnern, da ich auch betrunken war.“

Die Freundin des Opfers sagte aus, dass sie geschlafen habe und durch den Krach an der Tür und das Klingeln wach geworden sei. Sie habe dann den Streit zwischen dem Angeklagten und ihrem Freund mitbekommen und wollte schlichten. An das genaue Tatgeschehen könne sie sich nicht erinnern, da sie ebenfalls viel getrunken habe.

Die Sitzung wurde unterbrochen und soll am 13. April 2026 fortgesetzt werden. Die Kuriere werden weiter berichten.


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