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Pressemitteilung vom 18.03.2026    

Stefanie Stavenhagen übernimmt Gleichstellungsaufgabe in Neuwied

In der Stadt Neuwied gibt es eine neue Ansprechpartnerin für Chancengleichheit. Stefanie Stavenhagen, die bereits seit Jahrzehnten in der Verwaltung tätig ist, hat die Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten übernommen. Ihre Aufgabe wird es sein, bestehende Hürden abzubauen und gleiche Chancen für Frauen und Männer zu fördern.

Stefanie Stavenhagen. (Foto: Ulf Steffenfauseweh)

Neuwied. Stefanie Stavenhagen ist zur neuen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neuwied ernannt worden. Die erfahrene Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ist seit 36 Jahren in der Stadtverwaltung tätig und kennt die internen Abläufe gut. Seit 2013 engagiert sie sich als stellvertretende Vorsitzende im Personalrat. Nun tritt sie die Nachfolge von Birgit Bayer an, die in den Ruhestand gegangen ist.

Oberbürgermeister Jan Einig äußerte sich positiv über die Ernennung: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine wichtige Aufgabe. Ich bin überzeugt, dass Stefanie Stavenhagen ihre große Erfahrung in der Verwaltung und ihr Engagement sehr gut in diese Funktion einbringen wird."

Stavenhagen selbst betont die Bedeutung ihrer neuen Rolle: "Es ist mein täglich Brot, mich für die Rechte anderer einzusetzen und Maßnahmen zu initiieren, die der Belegschaft dienen", erläutert sie ihre Motivation. "Dieses Engagement möchte ich nun auch für die Menschen in unserer Kommune einsetzen." Zudem hebt sie die gesellschaftliche Relevanz der Gleichstellungsarbeit hervor: "Die Diskriminierung von Frauen ist weder Kavaliersdelikt noch Ausdruck von Freiheit. Sie widerspricht dem Grundgedanken unseres demokratischen Rechtsstaates."




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Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und gehen über einzelne Projekte hinaus. Sie umfassen Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung mit Initiativen und Institutionen. Thematisch erstreckt sich die Arbeit auf Fragen der Gleichberechtigung, wie Rollenbilder, strukturelle Benachteiligungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, geschlechtsspezifische Gewalt und politische Teilhabe von Frauen. Grundlage dieser Arbeit ist der verfassungsrechtliche Auftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der den Staat verpflichtet, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.

Stefanie Stavenhagen wird die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten mit einem Stundenanteil von zehn Wochenstunden übernehmen. Innerhalb der Verwaltung bleibt Astrid Thol weiterhin als interne Gleichstellungsbeauftragte zuständig. (PM/Red)


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