Pressemitteilung vom 06.03.2026 
Sonderurlaub für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz sorgt für Diskussionen
In Rheinland-Pfalz entfacht ein Fall von Sonderurlaub für eine Beamtin des Innenministeriums eine hitzige Debatte. Die Gewährung solcher Beurlaubungen stößt auf Kritik, obwohl das Ministerium die rechtlichen Vorgaben erfüllt sieht.
Mainz. Die Entscheidung des SPD-geführten Innenministeriums, einer Landesbeamtin Sonderurlaub zu gewähren, um im Landtagswahlkampf für die SPD tätig zu sein, hat politische Wellen geschlagen. Seit Mitte Dezember 2024 bis Ende Mai 2026 ist sie beurlaubt, ohne Bezüge vom Land zu erhalten - ihre Pensionsansprüche steigen jedoch weiter, während sie Parteigebundenen Tätigkeiten nachgeht. Das Innenministerium betont, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten würden, und beruft sich auf das Parteiengesetz, welches den Parteien eine zentrale Rolle im Verfassungsgefüge zuschreibe. Diese Unterstützung diene angeblich der Funktionsfähigkeit der Demokratie und damit öffentlichen Belangen. Während des Sonderurlaubs erhöhen sich allerdings die beamtenrechtlichen Pensionsansprüche jährlich um knapp 1,8 Prozent, während sie für die SPD tätig ist, wobei die SPD einen Versorgungszuschlag an das Landesamt für Finanzen zahlen würde.
Kritik der Opposition
Kritik kommt von der Opposition und dem Bund der Steuerzahler. CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger bezeichnete das Vorgehen als "besondere Chuzpe" und kritisierte das fehlende Unrechtsbewusstsein der SPD. Der Bund der Steuerzahler sprach von einer "verfilzten Sonderurlaubs-Politik auf Steuerzahlers Kosten". Auch Daniel Klingelmeier von den Freien Wählern sieht ein "Gerechtigkeitsproblem", wenn Beamte parteipolitisch aktiv sind und ihre Pensionsansprüche dennoch wachsen.
Eine parlamentarische Anfrage der Freien Wähler ergab, dass am Stichtag 28. Januar 2026 sogar insgesamt 167 Landesbeamte in Rheinland-Pfalz im Sonderurlaub waren. Bereits zuvor war über die Praxis bei Staatssekretären debattiert worden. Der Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären dreier Ministerien Sonderurlaube von bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt worden seien.
Ein Gutachten im Auftrag der Freien Wähler sah Anhaltspunkte für Untreue. Dem folgte die Staatsanwaltschaft Mainz allerdings nicht. Sie erklärte, die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre und die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten seien keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen. Ein Ermittlungsverfahren leitete sie nicht ein. (dpa/bearbeitet durch Red)
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