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Nachricht vom 05.02.2026    

Urteile in Rheinland-Pfalz kaum öffentlich zugänglich

In Deutschland werden jährlich unzählige Gerichtsurteile gefällt, doch nur ein Bruchteil davon ist für die Öffentlichkeit einsehbar. Eine aktuelle Datenrecherche des SWR zeigt auf, wie gering der Anteil tatsächlich ist.

Statue der Justitia. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Karlsruhe. Nur ein kleiner Teil der Gerichtsentscheidungen in Deutschland wird in staatlichen, öffentlich zugänglichen Datenbanken veröffentlicht. Laut einer Datenrecherche des SWR waren im Durchschnitt lediglich 3,5 Prozent der Urteile von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in diesen Datenbanken enthalten. Diese Urteile betreffen unter anderem Schmerzensgeld, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Baugenehmigungen. Besonders niedrig war die Veröffentlichungsquote in Rheinland-Pfalz mit nur 1,5 Prozent, gefolgt von Niedersachsen mit 1,6 Prozent und Thüringen mit 1,9 Prozent. Im Gegensatz dazu wurden in Bayern 5,6 Prozent, in Brandenburg 5,4 Prozent und im Saarland ebenfalls 5,4 Prozent der Urteile öffentlich gemacht. Die Auswertung schloss Amtsgerichte sowie straf-, finanz- und arbeitsrechtliche Verfahren aus.

Mehr Veröffentlichungen in höheren Instanzen
Die geringe Verfügbarkeit von Urteilen wird häufig kritisiert, da mehr öffentliche Urteile zu einer vergleichbareren und verlässlicheren Rechtsprechung führen könnten. Til Bußmann-Welsch, Sprecher der Kampagne "Offene Urteile", betont, dass eine größere Anzahl veröffentlichter Urteile dazu beitragen könnte, dass Richter sich an ähnlichen Fällen orientieren. Dies würde Gerichtsverfahren beschleunigen und den Bürgern den Zugang zu ihrem Recht erleichtern. Die Veröffentlichung von Urteilen stellt jedoch einen erheblichen Aufwand für die ohnehin überlasteten Gerichte dar, da sie anonymisiert und für die Herausgabe vorbereitet werden müssen. In Hessen und Baden-Württemberg soll die neue Künstliche Intelligenz (KI) "Jano" Justizangestellten bei dieser Aufgabe unterstützen.



Der SWR-Recherche zufolge sieht die Situation bei den höheren Instanzen deutlich besser aus. Während an Landgerichten in Zivilverfahren nur 1,3 Prozent der Entscheidungen veröffentlicht sind, liegt der Anteil an Oberlandesgerichten bei 8,2 Prozent und am Bundesgerichtshof - der letzten Instanz - bei 100 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei den Verwaltungsgerichten, wo 5,1 Prozent der Urteile veröffentlicht werden, an Oberverwaltungsgerichten 67,3 Prozent und am Bundesverwaltungsgericht 100 Prozent in den Datenbanken zu finden sind. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel  
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