Pressemitteilung vom 23.01.2026 
Karneval im Betrieb: Wann der Versicherungsschutz greift
In vielen Betrieben in Rheinland-Pfalz wird Karneval ausgelassen gefeiert. Doch mit der Fröhlichkeit steigt auch das Unfallrisiko. Die Frage, wann Beschäftigte bei solchen Feierlichkeiten unfallversichert sind, ist daher von großer Bedeutung.
Rheinland-Pfalz. Konfetti auf dem Boden und ein schneller Schritt zur Tanzfläche - schon kann es zu einem Unfall kommen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) weist darauf hin, dass während betrieblicher Karnevalsfeiern bestimmte Regeln für den Versicherungsschutz gelten. Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der UK RLP, erklärt: "Karneval ist ein wichtiger Teil unserer regionalen Kultur, und viele Betriebe nutzen die Gelegenheit, das Miteinander zu stärken. Damit eine Feier aber als Betriebsveranstaltung gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein."
Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um eine offizielle Veranstaltung des Arbeitgebenden handelt, die allen Beschäftigten offensteht, der Förderung des Betriebsklimas dient und von der Unternehmensleitung oder einer beauftragten Führungskraft begleitet wird. Auch Feiern einzelner Abteilungen können versichert sein, sofern die Unternehmensleitung einverstanden ist und die jeweilige Teamleitung teilnimmt.
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Nicht versichert sind private Feiern im Betrieb und spontane Zusammenkünfte. Der Schutz entfällt ebenfalls, wenn ein Unfall ausschließlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder der Heimweg privat unterbrochen wird, etwa durch den Besuch einer Kneipe nach der offiziellen Feier. Der direkte Hin- und Rückweg zur Veranstaltung ist hingegen grundsätzlich mitversichert.
Werden Familienangehörige, ehemalige Mitarbeitende oder andere Gäste eingeladen, stehen diese nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die UK RLP rät Unternehmen, vor Karnevalsfeiern klar zu kommunizieren, ob es sich um eine offizielle Betriebsveranstaltung handelt und wann diese beginnt und endet. Dies schafft Sicherheit und ermöglicht es allen, die närrischen Tage unbeschwert zu genießen. (PM/Red)
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