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Pressemitteilung vom 19.01.2026    

Neuwied führt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ein

In Neuwied treten ab dem Jahresbeginn neue Regelungen für Straßenausbaubeiträge in Kraft. Die Wählergruppe Etscheidt hat sich intensiv mit den Änderungen auseinandergesetzt, um den Bürgern Klarheit zu verschaffen. Besonders im Stadtteil Heddesdorf gibt es Bedenken bezüglich der neuen Abrechnungsmodalitäten.

Symbolfoto

Neuwied. Seit dem 1. Januar 2026 werden in Neuwied wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Diese ersetzen die bisher einmaligen Beiträge und bedeuten, dass Grundstückseigentümer über mehrere Jahre verteilt zur Kasse gebeten werden. Die Wählergruppe Etscheidt, vertreten im Stadtrat, hat sich umfassend informiert, um die Unterschiede und Folgen gegenüber den bisherigen Regelungen darzustellen.

Die Diskussion über die neuen Beiträge begann mit einem Stadtratsbeschluss im September des Vorjahres zur Erneuerung der Rostocker Straße im Industriegebiet Friedrichshof. Da Abrechnungsbezirke üblicherweise pro Stadtteil gebildet werden, müssten die Grundbesitzer in Heddesdorf alleine für die Erneuerungen im großen Industriegebiet aufkommen. Dies führte zu Unmut bei den Anwohnern.

Jutta Etscheidt von der Wählergruppe betonte bereits im Stadtrat die Ungerechtigkeit dieser Regelung, da die Gewerbesteuer des Gebiets der gesamten Stadt zugutekommt. Ihre Gruppe sammelte Informationen aus dem Baugesetzbuch, dem Kommunalabgabengesetz, Gerichtsurteilen und Aussagen der Stadtverwaltung, um Fragen der Anwohner zu beantworten.

Das Ziel der wiederkehrenden Beiträge ist es, die Kosten breiter zu verteilen. Anwohner, die bereits Beiträge gezahlt haben, sind bis zu 20 Jahre freigestellt. "Dabei ist von der Stadtverwaltung vorgesehen, die entsprechenden Rechnungen in dem Jahr zu stellen, das den Baumaßnahmen folgt", erklärt Etscheidt. Kleinere Maßnahmen können zusammengefasst werden.

Die Beiträge gelten nicht für die erstmalige Herstellung, sondern für Erneuerungen oder Umbauten bestehender Straßen. Instandsetzungsarbeiten trägt die Stadtverwaltung. Die Kostenverteilung orientiert sich weiterhin an der geschätzten Benutzerfrequenz durch Anwohner oder Durchgangsverkehr.



Etscheidt berichtet: "Werden künftig alle Eigentümer eines Abrechnungsbezirks belastet, richten sich die Kosten nach der Grundstücksgröße." Auch die Nutzung als Gewerbe spielt eine Rolle, wobei Zuschläge von 10 Prozent bei Teil- und 20 Prozent bei Vollgewerbe anfallen. Bei Mehrfamilienhäusern zählen die Zahl der Wohnungen, unabhängig von Vermietung, und die Geschosshöhe. Eine Umlage der Kosten auf Mieter ist nicht erlaubt.

Da die neuen Beiträge seit Jahresbeginn gelten, muss die Stadtverwaltung Abrechnungsbezirke bilden. Die Wählergruppe Etscheidt setzt sich dafür ein, dass das Industriegebiet in Heddesdorf als eigener Bezirk gilt, besonders angesichts der geplanten Erweiterung um 60 Hektar. "Die Straßen dort werden stark durch Lkw-Verkehr beansprucht. Es ist nicht einzusehen, warum die Heddesdorfer die Reparaturkosten tragen sollen", erklärt Etscheidt.

Bei einer Besichtigung vor Ort stellte Etscheidt ähnliche Schäden wie in der Rostocker Straße auch in der Rudolf-Diesel- und Robert-Bosch-Straße fest. Der Untergrund war nicht für den intensiven Lkw-Verkehr ausgelegt, was teure Reparaturen notwendig macht. Daher hält die Wählergruppe eine separate Abrechnung des Industriegebiets für alternativlos. PM/Red


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