Pressemitteilung vom 14.01.2026 
Zwölf Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zugelassen
Am 22. März 2026 haben die Wähler in Rheinland-Pfalz die Wahl zwischen zwölf zugelassenen Parteien. Eine Partei weniger als bei der letzten Wahl im Jahr 2021 tritt an.
Mainz. Bei der bevorstehenden Landtagswahl am 22. März können sich die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz zwischen zwölf Parteien entscheiden. Diese wurden nach Einreichung ihrer Listen vom Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung unter der Leitung von Landeswahlleiter Marco Ludwig in Mainz zugelassen. Im Vergleich zur letzten Landtagswahl im Jahr 2021, bei der 13 von 15 eingereichten Landeslisten zugelassen wurden, ist es dieses Mal eine Partei weniger.
Antreten werden neben den an der Ampel-Regierung beteiligten Parteien SPD, FDP und Grüne auch die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien CDU und AfD. Zudem sind die Freien Wähler dabei, die zuletzt nur noch als parlamentarische Gruppe im Landtag vertreten waren. Weitere zugelassene Parteien sind die Linke, die auf einen erstmaligen Einzug in den rheinland-pfälzischen Landtag hofft, die Partei Volt, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei der Humanisten.
Insgesamt wurden 16 Landeslisten eingereicht, von denen vier nicht zugelassen wurden: das "Bündnis C - Christen für Deutschland", die Werteunion, das "Team Freiheit" sowie die Basisdemokratische Partei Deutschlands (Die Basis). Gründe für eine Nicht-Zulassung können fehlende Unterstützungsunterschriften, eine fehlende Satzung oder ein fehlendes schriftliches Programm sein. Gegen diese Entscheidungen kann bis zum 17. Januar 2026 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingelegt werden. (dpa/bearbeitet durch Red)
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