Pressemitteilung vom 13.01.2026 
Aktualisiert: Graffiti-Schmierereien an Feuerwehrgebäude in Linz am Rhein
In der Nacht zum Samstag (10. Januar 2026) wurde die Fassade der Freiwilligen Feuerwehr in Linz zum Ziel von Vandalismus. Unbekannte Täter hinterließen dort Schriftzüge in auffälligen Farben. Die Polizei sucht nun nach Hinweisen aus der Bevölkerung.
Linz am Rhein. Von Freitag auf Samstag (9. und 10. Januar) besprühten unbekannte Täter die Fassade und mehrere Mauerteile des Feuerwehrhauses in Linz am Rhein mit Graffiti. Diese Sachbeschädigung hat bei Bürgermeister Frank Becker, Wehrleiter Thomas Nelles und der gesamten Feuerwehr, einschließlich Wehrführer Michael Weinberg, deutliche Verärgerung ausgelöst. Auch die Linzer Bevölkerung reagiert mit erheblichem Unverständnis auf die Schmierereien.
Die Polizei Linz ermittelt wegen Sachbeschädigung und bittet die Bevölkerung um Hinweise. Zeugen, die in der Nacht verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Geräusche im Umfeld des Feuerwehrhauses beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02644 9430 oder direkt bei der Polizeiinspektion Linz zu melden.
Hintergrund zur Baumfällung
Die Feuerwehr übernimmt für das Gebiet der Stadt Linz am Rhein sowie in Teilen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein tagtäglich Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfeleistung sowie der Menschenrettung bei Zwangslagen, Unfällen oder Gebäudebränden. Die erforderliche technische Ausstattung an Fahrzeugen und Geräten wird ständig an die aktuellen Gefahren angepasst und bei Bedarf erweitert. Aufgrund von ständig zunehmenden Gefahren und Aufgaben ist für die Feuerwehr Linz bereits seit mehreren Jahren eine Erweiterung dringend erforderlich, um diesen Ausstattungsumfang sach- und fachgerecht vorhalten zu können.
Im Rahmen dieser aktuellen Erweiterungsplanungen wurde ein Fachunternehmen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein beauftragt, einen Baum im vergangenen November unter Berücksichtigung aller genehmigungsrechtlichen Vorgaben abzutragen und zu entsorgen. Bei dieser Baumfällung wurde das Abtragen dahingehend als dringend und zwingend erforderlich durch das Fachunternehmen bestätigt, da der Baum bereits im inneren Hauptstamm eine deutlich fortgeschrittene Fäulnis aufgewiesen hat sowie zunehmend ausgehöhlt war. (PM/Red)
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