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Pressemitteilung vom 17.12.2025    

Ganztagsförderungsgesetz stellt Jugendhilfe im Kreis Neuwied vor große Herausforderungen

Ab 2026 haben Grundschulkinder Anspruch auf Ganztagsbetreuung – auch in den Ferien. Der Kreis Neuwied bereitet sich intensiv auf die neuen Vorgaben vor, sieht sich jedoch mit erheblichen Belastungen konfrontiert.

Der aktuelle Sachstand zu den Aktivitäten der Kreisverwaltung beim Ganztagsförderungsgesetz wurde den Ausschussmitgliedern von Lewin Hattenhauer vom Kreis-Kita-Referat im Rahmen der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vermittelt. (Foto: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied)

Kreis Neuwied. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) war zentrales Thema der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreisjugendamtsbezirks Neuwied, die in der katholischen Familienbildungsstätte stattfand. Die künftige gesetzliche Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern stellt Kommunen und Jugendämter vor hohe organisatorische, personelle und finanzielle Anforderungen. Der Kreis Neuwied arbeitet bereits an konkreten Lösungen – dennoch bleibt die finanzielle Last wieder bei der kommunalen Ebene hängen.

Rechtsanspruch mit großer Wirkung
Das GaFöG sieht vor, dass ab August 2026 Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung erhalten – auch während der Schulferien. In den folgenden Schuljahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch somit für alle Grundschulkinder.

Landrat Achim Hallerbach betonte, dass das Gesetz einen hohen finanziellen und personellen Aufwand erfordert. Laut Informationen von Lewin Hattenhauer vom Kita-Referat der Kreisverwaltung signalisierten bereits mehrere Verbände und Vereine ihre Bereitschaft, sich an der Umsetzung zu beteiligen. Zudem befindet sich der Kreis im Austausch mit Nachbarkreisen, um gemeinsame Umsetzungsideen zu entwickeln.

Finanzierung und Umsetzung: Viele Fragen offen
Für den Kreis Neuwied stellt der Bund rund 3.262.000 Euro zur Verfügung – verteilt auf 15 Maßnahmen. Das Bildungsministerium erklärte zwar alle Maßnahmen für grundsätzlich förderfähig, jedoch wurden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bisher nur zwei Maßnahmen bewilligt. Die Bundesmittel sind aktuell vollständig verplant.



Zudem kam es bei fünf Maßnahmen zu erheblichen Kostensteigerungen in Höhe von insgesamt 508.131 Euro. Der Kreisausschuss hatte bereits im September eine Anpassung des Maßnahmenkatalogs beschlossen. Insgesamt sollen Bund, Landkreis und Kommunen rund 5.065.500 Euro in den Ausbau investieren. Für zwei Maßnahmen – in Leutesdorf und Linz – liegt bereits grünes Licht vor.

Enge Zusammenarbeit erforderlich
Ein zentrales Problem ergibt sich bei der Gestaltung der Ferienbetreuung. Zwar adressiert der Rechtsanspruch formal die Jugendämter, diese sind jedoch nicht selbst Träger der Ferienangebote. Zuständigkeiten in Bezug auf Finanzierung und Personaleinsatz sind weiterhin unklar. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Schulträgern und Kommunen unerlässlich.

Inzwischen hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung vorgeschlagen: Der Anspruch auf Ferienbetreuung kann auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII erfüllt werden, sofern sie durch öffentliche oder anerkannte freie Träger erbracht werden.

Kommunen in der Pflicht – mit begrenzten Mitteln
Landrat Achim Hallerbach kritisiert die Belastung der kommunalen Ebene deutlich. Die Verantwortung für die Umsetzung liege bei den Schulträgern, während der Landkreis die Gesamtverantwortung trägt. Der Landrat warnte, dass die zunehmenden Anforderungen von Bund und Land bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen die Kommunen langfristig überfordern könnten. (PM/bearbeitet durch Red)


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